Gießener Behörden kooperieren
Die Intensivförderung von Langzeitarbeitslosen und Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen wird 2016 zur Herkulesaufgabe – Lösungen können nur in enger Zusammenarbeit zwischen den Behörden und Ämtern erreicht werden.
Schwerpunkt Spracherwerb
Dies geschieht in Mittelhessen beispielsweise durch Kooperation zwischen dem Landkreis und dem Jobcenter Gießen durch die Unterzeichnung von einer Zielvereinbarung, wie in einer Pressemitteilung des Landratsamtes berichtet wird. Warum dieses Vereinbarung so wichtig ist, erläuterte der Geschäftsführer des Jobcenters Gießen, Wolfgang Hofmann: „Neben den Langzeitarbeitslosen müssen auch immer mehr bleibeberechtigte Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt integriert und mit laufenden Leistungen versorgt werden.“ Hofmann weiter: „Vor allem für die zugewanderten Arbeitslosen reichen allein Konzepte und Steuerungsplanungen nicht mehr aus; deshalb setzen Landkreis und Jobcenter bei dieser Zielgruppe einen Schwerpunkt auf Spracherwerb und Berufsqualifikation.“ Soweit der Geschäftsführer des Jobcenters.
Eine Zielvereinbarung zwischen Jobcenter und Landkreis für das Jahr 2016 regelt die primären Aufgaben und umreißt zugleich Lösungswege. Landrätin Anita Schneider und Wolfgang Hofmann haben das Papier kürzlich unterzeichnet. „Wir sind uns einig, dass bei Flüchtlingen der Spracherwerb an erster Stelle stehen muss, ehe sie erfolgreich in den Arbeitsmarkt integriert werden können“, sagte die Landrätin, „je nach Fortschritt und Leistungsfähigkeit können wir dann auf eine Berufsqualifikation abzielen.“
Beibehalten – weil erfolgreich und vor allem nachhaltig – wurde das Ziel der Verbesserung der sozialen Teilhabe von langzeitarbeitslosen Menschen. Hier steuert vor allem der Landkreis mit mehreren Projekten bei, weil das Jobcenter diese nicht durch die Regelinstrumentarien des SGB II anbieten kann. Die Stabsstelle Wirtschaftsförderung der Kreisverwaltung mit ihrem Sachgebiet Beschäftigungsförderung sei auf diesem Gebiet schon seit gut drei Jahren erfolgreich aktiv, berichtete die Landrätin mit Blick auf Projekte wie „ProAktiv“, „Wegbereiter“, „Auffordern statt aufgeben“oder „Plan B“ . „Mit diesen Programmen, die sehr niedrigschwellig ansetzen, können wir insbesondere Langzeitarbeitslosen berufliche Perspektiven eröffnen“, resümierte Schneider.
Integration ist das Ziel
Ebenfalls beibehalten wird die Zielformulierung zur Entwicklung der Kosten für Unterkunft und Heizung für die Leistungsberechtigten nach dem SGB II, da diese Thematik nochmals an Bedeutung gewonnen hat. Der Bedarf nach bezahlbarem Wohnraum ist groß und der steigende Druck auf dem Wohnungsmarkt – auch durch Zuwanderung – führt zu steigenden Preisen. Es ist die besondere Verantwortung des Landkreises, auch für Sozialgerichte nachvollziehbar ‚angemessen‘ Wohnraum für SGB II und SGB XII Bezieher zu definieren und dem Jobcenter eine Anleitung zur Umsetzung zu geben. Auf der anderen Seite hat das Jobcenter durch gezielte Integrationen in den Arbeitsmarkt dafür zu sorgen, dass weniger Unterkunftsleistungen für den Landkreis anfallen.
Als weitere Aufgabe gemäß der Zielvereinbarung ist die Inanspruchnahme für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu sehen. „Wir wollen die Inanspruchnahmen weiterhin hoch halten. Denn diese Leistungen helfen Kindern und Familien mit niedrigen Einkommen, den Anschluss an das gesellschaftliche Leben nicht zu verlieren“, erklärte die Landrätin. Besonders die Unterstützung für Lernförderung, Mittagsverpflegung und soziokulturelle Teilhabe seien Maßnahmen einer präventiven Sozialpolitik. Sowohl das Jobcenter als auch der Landkreis Gießen wollen in ihrem Einwirkungsbereich dafür sorgen, dass die Nachfrage nach diesen Leistungen weiter auf höchstem Niveau gehalten wird und die Wege zur Beantragung dieser Leistungen kurz und transparent sind.