Corona und Sport

Tipps für Sport in geschlossenen Räumen

In geschlossenen Räumen können sich Aerosole länger halten als im Freien. Regelmäßiges Stoßlüften ist daher von besonders großer Bedeutung im Büro, beim Hallensport oder in Fitnessstudios. Gerade jetzt, wo mehr Sport in geschlossenen Räumen stattfindet, rät das Gesundheitsamt Gießen, nicht nur zwischen verschiedenen Übungsgruppen, sondern auch zwischendurch während des Trainings zu lüften.

Corona und Sport

Enger Kontakt zu anderen Menschen sollte nach Möglichkeit vermieden werden, um Infektionsrisiken zu reduzieren, wird in der Pressemitteilung des Landratsamts unterstrichen. „Sport ist unter diesen Bedingungen in geschlossenen Räumen möglich“, sagt Landrätin Anita Schneider und fährt fort „Doch die Vorgaben müssen erfüllt werden. Sportvereine und Fitnessstudios haben hierzu Hygienekonzepte entwickelt. Diese mussten dem Gesundheitsamt nicht zur Genehmigung vorgelegt werden; deshalb ist jeder von uns mit verantwortlich, dass diese Vorgaben erfüllt werden. Ich selbst konnte mich vor einigen Wochen bereits davon überzeugen, dass zum Beispiel Fitnessstudios viel Geld investiert haben, um gute Hygienestandards für den Sport umzusetzen. Ich bin überzeugt, dass jeder Einzelne von uns gut entscheiden kann, ob die Hygienebedingungen ausreichend gestaltet sind. Hier gilt das Prinzip der Eigenverantwortung, um sich und Andere zu schützen.“

Die Frisur der Dame zeigt es: Schon 1988 gab es Sportstudius – aber noch kein Coronavirus

Mindestabstand einhalten

Voraussetzung zum Betreiben von Fitnessstudios ist laut Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen, dass ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde liegt und dass der Mindestabstand eingehalten werden kann. Auch Aushänge zu den Abstands- und Hygienemaßnahmen sind erforderlich. Es sollen nur die persönliche Sportausrüstung verwendet sowie Desinfektionen insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten durchgeführt werden. Umkleideräume, Wechselspinde, Schließfächer und sanitäre Anlagen dürfen nur unter Beachtung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Verfügung gestellt werden. Warteschlangen sind in jedem Fall zu vermeiden. Der Landkreis Gießen präzisiert in seiner aktuellen Allgemeinverfügung die hessische Verordnung, indem Fitnessstudios auch Teilnehmerlisten zu führen haben.

Beitrag zum Infektionsschutz 

Alle, die Hallensport betreiben, können mit kleinen Schritten zum Infektionsschutz beitragen. Nutzen Gruppen sonst zum Beispiel Turnmatten aus dem Inventar der Hallen für Aufwärm- oder Gymnastikübungen, sollten sie nun nach Möglichkeit eigene Isomatten mitbringen. Auch der Allgemeinheit zur Verfügung stehende Hanteln können einfach durch selber mitgebrachte Wasserflaschen ersetzt werden. Handkontaktflächen wie Griffe von Sportgeräten sollten zwischen jedem Durchgang mit Wasser und Seife gereinigt werden.

JAuch für Fitnessstudios gelten die entsprechenden Vorsichtsvorschriften.  (Foto: Wikipedia, Bundesarchiv, B 145 Bild-F079078-0036 / CC-BY-SA 3.0)

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