Wetteraukreis zahlt Neupflanzungen
Damit mehr Bäume wachsen, fördert der Wetteraukreis nun Anpflanzungen mit Zuschüssen. Das Antragsverfahren ist nicht ganz unbürokratisch, aber handhabbar. Es funktioniert übers Internet.Neue Bäume für die Wetterau
Wer einen Baum in seinem Garten oder auf seiner Streuobstwiese pflanzen möchte, finanzielle Unterstützung beim Wetteraukreis beantragen. Die Umsetzung der entsprechenden Förderrichtlinien, die der Wetterauer Kreistag beschlossen hat, startet ab sofort, wie Landrat Jan Weckler und Umweltdezernent Matthias Walther mitteilen.
Mit jeweils 50 Prozent des Kaufpreises, aber maximal 50 Euro werden der Kauf und die Pflanzung von heimischen Bäumen im besiedelten Bereich – also etwa Hausgärten – sowie von hochstämmigen Obstbäumen in Streuobstwiesen bezuschusst. Die Antragstellung wird ausschließlich online abgewickelt. Insgesamt können jeweils 10 000 Euro für heimische Bäume sowie für Obstbäume abgerufen werden, bei beiden Förderrichtlinien gilt das „Windhund-Prinzip“. Wer also zuerst einen Antrag stellt, bekommt das noch verfügbare Geld.
Landrat Jan Weckler betont: „Die beiden Förderrichtlinien sind ein weiterer Baustein des Klimaschutzkonzeptes im Wetteraukreis. Mit ihnen wollen wir Garten- und Streuobstwiesenbesitzer dazu ermutigen, weitere Bäume anzupflanzen. Denn Bäume tragen maßgeblich zum Klimaschutz bei: Zehn Kilogramm CO2 entzieht ein einziger Baum pro Jahr der Atmosphäre. Außerdem sind sie Lebensraum für eine Vielzahl von Tieren und damit wichtig für die Artenvielfalt im Wetteraukreis.“
Antrag online stellen
Wer einen Förderantrag für Baumpflanzungen im besiedelten Bereich stellen möchte, findet das Formular online unter https://ota-wetterau.de/form/150/. Dort ist auch die Förderrichtlinie im Detail zu finden.
Wer etwa in seinem Hausgarten bis zu fünf Bäume pflanzen möchte, muss Kaufbeleg und Fotos vor und nach der Pflanzung einreichen. Liegen alle Belege vor, erhalten die Antragssteller einen Förderbescheid und das Geld wird direkt ausgezahlt, erläutert Umweltdezernent Matthias Walther. Antragsberechtigt sind neben Privatpersonen auch Vereine, private Bildungseinrichtungen und Unternehmen.
Obstbäume werden hingegen nur in Bereichen mit bereits vorhandenem Streuobst bezuschusst. Die förderfähigen Grundstücke sind online im Bürger-GIS (Geografisches Informationssystem) des Wetteraukreises unter https://wetteraukreis.de/wetterau/kreiskarten einzusehen.
Für Obstbäume muss zuerst ein Antrag gestellt werden
Beantragt werden können bis zu zehn Obstbäume pro Grundstück. Da hier eine genauere fachliche Prüfung durch die Untere Naturschutzbehörde erfolgen muss, ist das Antragsverfahren zweigeteilt: Vor der Pflanzung wird der Antrag online unter https://ota-wetterau.de/form/151/ gestellt. Antragstellende erhalten dann einen Förderbescheid und können im Anschluss die Bäume kaufen und pflanzen. Die Belege werden danach wieder über das Internet eingereicht. Antragsberechtigt sind beispielsweise Vereine, Naturschutzverbände, Kitas und Schulen ebenso wie Privatpersonen oder auch Kommunen.
Alle Fotos der Bäume und der Kaufbelege sollten bei Antragstellung im Internet bereitgehalten werden. Die Naturschutzbehörde weist zudem darauf hin, dass die Beseitigung von Hecken auf brachgefallenen Streuobstwiesen eventuell einer Genehmigung bedarf. Wenn für die neuen Bäume erst Platz geschaffen werden muss, empfiehlt sich demnach eine vorherige Rücksprache mit der Behörde.
Fragen zu den Förderrichtlinien beantwortet die Fachstelle Naturschutz und Landschaftspflege des Wetteraukreises, Telefon (06031) 83-4301, E-Mail naturschutzbehoerde@wetteraukreis.de.