Was zu beachten ist
Corona-Schnelltests zur Selbstanwendung sind seit kurzem an vielen Stellen im freien Verkauf zu bekommen. Zusätzlich gibt es kostenlose Testangebote durch das Gesundheitsamt und weitere Anbieter. Negative Testergebnisse entbinden aber nicht von Abstands- und Hygieneregeln. Und was ist zu tun, wenn der Test positiv ausfällt? Das Gesundheitsamt des Landkreises Gießen gibt Hinweise.
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Jetzt auch in Apotheken
Der Landkreis Gießen schafft mit einer Allgemeinverfügung die rechtliche Voraussetzung dafür, dass Apotheken, Arztpraxen, Zahnarztpraxen, medizinische Labore sowie Rettungs- und Hilfsorganisationen kostenlose Corona-Schnelltests für alle Bürger anbieten können. Mit der Allgemeinverfügung beauftragt das Gesundheitsamt die genannten Einrichtungen mit der Testung von Personen ohne Symptome gemäß der Teststrategie des Bundes.
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Internetzeitung für Rhein-Main und Mittelhessen