Schnelltests

Jetzt auch in Apotheken

Der Landkreis Gießen schafft mit einer Allgemeinverfügung die rechtliche Voraussetzung dafür, dass Apotheken, Arztpraxen, Zahnarztpraxen, medizinische Labore sowie Rettungs- und Hilfsorganisationen kostenlose Corona-Schnelltests für alle Bürger anbieten können. Mit der Allgemeinverfügung beauftragt das Gesundheitsamt die genannten Einrichtungen mit der Testung von Personen ohne Symptome gemäß der Teststrategie des Bundes.

„Dies ist ein wichtiger Schritt zu mehr Möglichkeiten für Schnelltests im Landkreis und das Erkennen von Infektionen“, sagt Landrätin Anita Schneider. Voraussetzung für die Beauftragung durch den Landkreis war die Veröffentlichung der überarbeiteten Testverordnung des Bundes, die am Dienstag, 10. März 2021 erfolgte. 

Land stellte Muster bereit

Das Land stellte jetzt das Muster einer Allgemeinverfügung bereit, weil jeweils die Gesundheitsämter vor Ort weitere Stellen mit der Testung beauftragten müssen. Weitere Anbieter neben den in der Allgemeinverfügung genannten – zum Beispiel Drogerien – können vom Gesundheitsamt einzeln beauftragt werden, wenn sie die kostenlosen Testungen ordnungsgemäß vornehmen.

Nachweis wird ausgestellt

Die genannten Stellen müssen sich zunächst bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen registrieren und den Beginn der Testungen sowohl dem Gesundheitsamt als auch dem Sozialministerium anzeigen. Alle Personen, die getestet werden, müssen anschließend einen Nachweis über das Testergebnis erhalten. Der Landkreis stellt dazu Muster auf corona.lkgi.de bereit. Positive Schnelltestergebnisse sind umgehend dem Gesundheitsamt zu melden und sind verpflichtend, durch einen nachfolgenden PCR-Test (einen laborbasierten Test) zu überprüfen.

Im Internet veröffentlicht

Ein positives Ergebnis im Schnelltest verpflichtet nach der Quarantäneverordnung genauso wie ein positives Ergebnis im PCR-Test zur sofortigen häuslichen Isolation. Diese kann nur durch einen negativen PCR-Test vorzeitig aufgehoben werden.

Der Landkreis hat die Allgemeinverfügung am Mittwoch, 10. März im Internet unter corona.lkgi.de veröffentlicht. Sie ist gemäß Notverkündungsrecht um 14 Uhr in Kraft getreten. 

Titelbild: Der Landkreis Gießen hat die die rechtliche Voraussetzung ermöglicht, dass beispielsweise auch Apotheken kostenlose Corona-Schnelltests anbieten können (Fotoquelle: Wikipedia, User: Concord)

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