Streuobstwiesen

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Streuobstwiesen sind ein wichtiger Lebensraum für seltene Tiere und Pflanzen, vom Rotkopfwürger über den Siebenschläfer bis zum Habichtskraut. Der Kreis Gießen fördert nicht nur die Anpflanzung neuer Bäume, sondern auch die Pflege der alten.

20 Euro für jeden neuen Obstbaum

Bereits seit 2013 wird im Kreis Gießen jeder Streuobstbaum, der außerhalb geschlossener Ortschaften neu angepflanzt wird, mit je 20 Euro gefördert. Nun hat der Kreisausschuss einstimmig die Förderperiode um drei Jahre verlängert und verbessert. Anregungen der Arbeitsgruppe ‚Streuobst‘ wurden in die Förderrichtlinien eingearbeitet. Gießen etabliert wurde. Der Naturschutzbeirat hat die geänderte Richtlinie befürwortet.
Demnach gibt es nun nicht mehr nur Zuschüssen fürs Pflanzen neuer Obstbäume, sondern auch für die Pflege der Bestände, beispielsweise für Erziehungsschnitte an Neuanpflanzungen ab dem zweiten Standjahr oder Instandhaltungsschnitte in den Streuobstbeständen und Obstbaumalleen. Erziehungsschnitte können mit bis zu drei Euro pro Schnitt und Baum subventioniert werden. Für einen Instandhaltungsschnitt an einem gepflegten Hochstammobstbaum gibt es bis zu sechs Euro. Für jeden Einzelschutz bei den geförderten Neuanpflanzungen werden bis zu 80 Prozent der Kosten übernommen, jedoch nicht mehr als 10 Euro.

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Die Streuobstwiese, ein wichtiger Lebensraum für rare Pflanzen und Tiere. (Fotos: Kreis Gießen)

Fördergelder für Neuanpflanzungen gibt es für Obstbaumhochstämme folgender Arten: Apfel, Birne, Kirsche, Kulturzwetschge, Speierling und Walnuss. Jeder Antragsteller erhält den Zuschuss von maximal 20 Euro für bis zu zehn Hochstämme pro Jahr.

10 000 Euro stehen für Streuobstwiesen bereit

Insgesamt 10.000 Euro hat der Kreisausschuss für die Förderung der Streuobstwiesenbestände bereitgestellt. „Mit den Zuschüssen für Pflegemaßnahmen wollen wir Streuobstwiesenbesitzer und Hobby-Landwirte ermutigen, bestehende Obstwiesen langfristig zu pflegen. Der Erhalt der Obstbäume ist eine wichtige Voraussetzung für die Artenvielfalt auf den Streuobstwiesen“, sagt Naturschutzdezernentin Christiane Schmahl (Grüne) in einer Pressemitteilung des Kreises Gießen. Die Förderung sei gefragt. Mit dem bisherigen Programm hat der Landkreis die Neuanpflanzung von insgesamt 491 Hochstammobstbäumen gefördert.

Anträge und weitere Informationen gibt es bei Melanie Guthörl bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Gießen, Telefon: 0641 9390-1462, E-Mail: melanie.guthoerl@lkgi.de. Den Antragsvordruck gibt es auch als Download https://www.lkgi.de/index.php/umwelt-bauen-und-entsorgung/naturschutz/streuobstwiesen

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