Mord in Ilbenstadt

Neues vom Tomahawk-Mordprozess

Von Klaus Nissen

Mit einem 800 Gramm schweren Indianer-Beil (Tomahawk) soll der jetzt 21-jährige Philipp H. im vorigen April in Ilbenstadt in der Wetterau seinen 20 Jahre älteren Freund Carsten B. ermordet und dann beraubt haben. Der Angeklagte schweigt. Am fünften Verhandlungstag vor dem Gießener Landgericht kamen am 15.  Januar 2018 gruselige Details aus seiner Jugend zur Sprache.

Mord in Ilbenstadt

Kaum zu ertragen sind die Fotos vom Tatort. Nur für wenige Sekunden schauten sich die Anwälte die Aufnahmen des halb abgeschlagenen Schädels von Carsten B. an – dann eilten sie mit blassen Gesichtern auf ihre Stühle im Gießener Landgericht zurück.

In diesem Haus am Rande von Ilbenstadt wurde der 40-jährige Finanzmakler Carsten B. im April 2017 mit einem Tomahawk hinterrücks erschlagen und beraubt.  Foto: Nissen

Als Erster stieß der Mieter von Carsten B. am 7. April 2017 auf das Opfer. Man habe durch die klaffende Wunde bis ins Gehirn sehen können, erzählte der 28-Jährige tags darauf einem Bruder des Opfers am Küchentisch. Der Erzähler hat dabei laut Bruder  merkwürdig kalt gewirkt – obwohl er doch mit dem ermordeten Finanzmakler eng befreundet gewesen sei. Der Mieter habe vielleicht mehr mit dem Mord zu tun, deutete der Bruder Anfang Dezember im Zeugenstand an.

Grund genug für das Gericht, den 28-jährigen Mieter noch einmal zu befragen. Der große, smart wirkende und sorgfältig frisierte Mann bestätigte am Montag, dass er einen guten Draht zu seinem ermordeten Vermieter und dessen großer Familie hatte. Er besaß nach eigener Aussage auch das Passwort zu einem Laptop des Mordopfers. Und er habe selbst etwa 12 000 Euro in die Ausstattung seiner Mietwohnung im Haus von Carsten B. am Ilbenstädter Ortsrand investiert. Nach dem Tod des Vermieters habe er erwogen, das Haus zu kaufen. Noch immer lebt er in dem Mordhaus, obwohl ihm die Eltern des Toten eine schriftliche Kündigung schickten. Die sei später mündlich zurückgenommen worden, sagte der 28-Jährige.

Finanziell war der Mieter zumindest zeitweise mit dem späteren Mordopfer Carsten B. verbunden. In dessen Urlaub habe er einmal Börsenkurse im Auftrag des Finanzmaklers überwacht, räumte er ein. Anfang Dezember hatte ein anonymer Briefschreiber behauptet, der 28-Jährige habe jederzeit Zugang zur Wohnung des Vermieters.  Und nach dem Mord Tatspuren beseitigt. Darauf ging das Gericht am Montagmorgen nicht weiter ein. Er möge Nachweise über sein Einkommen  und seine Schulden vorlegen, forderte die Verteidigerin Friederike Vilmar vom Zeugen. Der konterte kühl: „Das ist nicht relevant in diesem Fall“ – und wurde entlassen.

Der 21-jährige Philipp H. betrat beim Prozessauftakt im November 2017 in Begleitung seiner Verteidigerin Friederike Vilmar den Saal. Erst dort nahm ihm ein Justizbediensteter die Handschellen ab. Foto: Nissen.

Der Angeklagte Philipp H. dagegen bekommt Handschellen angelegt, sobald er sich von seinem Stuhl erhebt. Der 21-Jährige aus Weilrod war am Morgen nach dem Mord vor dem Haus seiner Freundin im Westerwald festgenommen worden. Bei ihm fand man 100 000 Euro, die Tatwaffe und einen Laptop aus dem Besitz von Carsten B.. Die beiden hatten sich für den 7. April 2017 im Ilbenstädter Haus von B. verabredet, um ein Bargeld-Tauschgeschäft abzuwickeln. Was da genau geschah, verschweigt Philipp H..

Im Saal des Gießener Landgerichts sollte er berichten, wie er aufgewachsen ist. Nur mit Mühe entlockte ihm das Gericht Aussagen über seinen früh weggelaufenen Vater und den offenbar extrem gewalttätigen Stiefvater. Der große Mann habe ihn etwa zwölf Jahre lang immer wieder geschlagen und sexuell missbraucht. Als er 15 war, habe ihm der Stiefvater mit einem Messer die Hand zerschnitten. Der Stiefvater habe ihn auch mit einer Schusswaffe bedroht und ihn derart heftig gegen das Bein getreten, dass er es heute noch spüre. „Ich hatte das Gefühl, es hat ihm Spaß gemacht“, sagte der Angeklagte. Mehr war ihm nicht zu entlocken – obwohl weitere Auskünfte vielleicht strafmindernd sein könnten. Vor dem Mord war der 21-Jährige selbst nur einmal straffällig geworden. Er hatte einem Nachbarn tausend Euro gestohlen und dafür einen Fernseher gekauft. Außerdem stahl er dem Nachbarn einige Handfeuerwaffen und absolvierte mit einigen Freunden im Wald Schießübungen. Dafür hatte der abgebrochene Mechatronik-Auszubildende 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit aufgebrummt bekommen, die er ableistete. Alkohol- oder drogensüchtig ist er laut Gutachten nicht. Auch zum Mordzeitpunkt hatte er kein Alkohol im Blut. Bei der Verhandlung am Montag wirkte er ruhig und resigniert. Für den 24. Januar sind die Plädoyers von Verteidigung und Staatsanwalt geplant, das Urteil im Indizienprozess soll am 29. Januar fallen.

 

 

 

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