Nächtliche Ausgangssperre angeordnet
Der Landkreis Gießen erlässt eine weitere Allgemeinverfügung zum Schutz vor dem Coronavirus und sieht darin eine nächtliche Ausgangssperre vor. Damit kommt der Landkreis dem erweiterten Eskalationskonzept des Landes Hessen zur Eindämmung der Pandemie nach.
Regelung gilt ab Sonntag, 0 Uhr
Dieses umfasst eine neue höchste Eskalationsstufe „schwarz“: Sie gilt, wenn es mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen gibt (Sieben-Tage-Inzidenz). Übersteigt der Landkreis Gießen an drei aufeinander folgenden Tagen diesen Wert, so ist er dazu verpflichtet, die Vorgaben des Eskalationskonzepts umsetzen. Dazu gehören weitergehende Beschränkungen wie eine nächtliche Ausgangssperre. Die Voraussetzung ist am Freitag, 11. Dezember 2020 mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 233,1 erreicht worden, teilt die Pressestelle des Landratsamts mit.
Damit gilt eine nächtliche Ausgangssperre für den gesamten Landkreis nach Inkrafttreten der Allgemeinverfügung ab Sonntag (13. Dezember 2020) um 0 Uhr.
Die Ausgangssperre gilt jeweils zwischen 21 und 5 Uhr. Es sind Ausnahmen vorgesehen für folgende Zwecke:
Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten einschließlich der Teilnahme Ehrenamtlicher an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst sowie psychosozialer Notfallversorgung
Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen
Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen
Begleitung Sterbender
Teilnahme an Gottesdiensten zu besonderen religiösen Anlässen
Versorgung von Tieren
Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung und –prävention
Teilnahme an Sitzungen kommunaler Gremien
Was bedeutet das für Profisport?
Weiter wird der Sport in geschlossenen Räumen untersagt. Ausnahmen bilden der Spitzen- und Profisport sowie der Schulsport. Die Sporthallen des Landkreises Gießen bleiben geschlossen.
Ebenso werden der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum und die Abgabe von Alkohol zum sofortigen Verzehr untersagt.
Infektionszahlen maßgebend
Maßgeblich für das Eintreten der Ausgangssperre sind die täglich gemeldeten Infektionszahlen, die das Gesundheitsamt des Landkreises Gießen erfasst und die auf dessen Homepage (www.lkgi.de) täglich veröffentlicht werden. Der Landkreis wird auf seiner Internetseite sowie über die Tagespresse darüber informieren. Die Allgemeinverfügung zur Stufe „schwarz“ gilt zunächst bis einschließlich 22. Dezember 2020. Danach wird eine Anpassung auf die von Bund und Ländern angekündigten Feiertagsregelungen geprüft. Die Kontrolle der Ausgangssperre obliegt den kommunalen Ordnungsbehörden und der Polizei, teilt der Kreis abschließend mit.