Kreis gibt Geld für Bäume
Wer einen Baum in seinem Garten oder auf seiner Streuobstwiese pflanzen möchte, der kann einen Zuschuss von bis zu 50 Euro pro Baum beim Wetteraukreis beantragen.Wer zuerst kommt, mahlt zuerst
Der Wetterauer Kreistag hat entsprechenden Förderrichtlinien beschlossen, die ab sofort umgesetzt werden, teilen Landrat Jan Weckler und Umweltdezernent Matthias Walther mit. Mit jeweils 50 Prozent des Kaufpreises, aber maximal 50 Euro, bezuschusst der Kreis den Kauf und die Pflanzung von heimischen Bäumen im besiedelten Bereich – Hausgärten zum Beispiel – sowie von hochstämmigen Obstbäumen in Streuobstwiesen bezuschusst. Die Anträge können nur online gestellt werden. Insgesamt können jeweils 10.000 Euro für heimische Bäume sowie für Obstbäume abgerufen werden. „Bei beiden Förderrichtlinien gilt das ‚Windhund-Prinzip‘“, teilt die Kreisverwaltung mit. Also: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst
„Die beiden Förderrichtlinien sind ein weiterer Baustein des Klimaschutzkonzeptes im Wetteraukreis. Mit ihnen wollen wir Garten- und Streuobstwiesenbesitzer dazu ermutigen, weitere Bäume anzupflanzen. Denn Bäume tragen maßgeblich zum Klimaschutz bei: 10 Kilogramm Kohlendioxyd entzieht ein einziger Baum pro Jahr der Atmosphäre. Außerdem sind sie Lebensraum für eine Vielzahl von Tieren und damit wichtig für die Artenvielfalt im Wetteraukreis“, erläutert Landrat Weckler
Auch Vereine antragsberechtigt
„Das Verfahren ist einfach: Wer etwa in seinem Hausgarten bis zu fünf Bäume pflanzen möchte, muss lediglich Kaufbeleg und Fotos vor und nach der Pflanzung einreichen. Liegen alle Belege vor, erhalten die Antragssteller einen Förderbescheid und das Geld wird direkt ausgezahlt“, erläutert Umweltdezernent Matthias Walther. Antragsberechtigt sind neben Privatpersonen auch Vereine, private Bildungseinrichtungen und Unternehmen
Obstbäume werden hingegen nur in Bereichen mit bereits vorhandenem Streuobst bezuschusst. Die förderfähigen Grundstücke sind online im Bürger-GIS (Geografisches Informationssystem) des Wetteraukreises einzusehen. Beantragt werden können bis zu zehn Bäume pro Grundstück. Da hier eine genauere fachliche Prüfung durch die Untere Naturschutzbehörde erfolgen muss, ist das Antragsverfahren zweigeteilt: Vor der Pflanzung wird der Antrag online gestellt. Antragstellende erhalten dann einen Förderbescheid und können im Anschluss die Bäume kaufen und pflanzen. Die Belege werden danach wieder über das Internet eingereicht. Antragsberechtigt sind beispielsweise Vereine, Naturschutzverbände, Kitas und Schulen ebenso wie Privatpersonen oder auch Kommunen.
Alle Fotos der Bäume und der Kaufbelege sollten bei Antragstellung im Internet bereitgehalten werden. Die Naturschutzbehörde weist zudem darauf hin, dass die Beseitigung von Hecken auf brachgefallenen Streuobstwiesen eventuell einer Genehmigung bedarf. Wenn für die neuen Bäume erst Platz geschaffen werden muss, empfiehlt sich vorher eine Rücksprache mit der Behörde.
Fragen zu den Förderrichtlinien beantwortet die Fachstelle Naturschutz und Landschaftspflege des Wetteraukreises, Telefon (06031) 83-4301, E-Mail naturschutzbehoerde@wetteraukreis.de.
Wer einen Förderantrag für Baumpflanzungen im besiedelten Bereich stellen möchte, findet das Formular online unter ota-wetterau.de/form/150/. Dort steht auch die Förderrichtlinie.
Das Bürger-GIS (Geografisches Informationssystem) des Wetteraukreises steht unter wetteraukreis.de/wetterau/kreiskarten Vor der Pflanzung von Obstbäumen auf Streuobstwiesen wird der Antrag online unter ota-wetterau.de/form/151/ gestellt.
Titelbild: Eine Streuobstwiese bei Friedberg. (Foto: Wetteraukreis)