Personelle Unterstützung benötigt
Nach den positiven Meldungen über einen Impfstoff gegen das Coronavirus ist der Landkreis Gießen ebenso wie die übrigen Landkreise vom Land Hessen beauftragt worden, vor Ort ein Impfzentrum aufzubauen. Die Betriebsbereitschaft ist bis zum 11. Dezember 2020 herzustellen. Der Landkreis Gießen appelliert an niedergelassene und pensionierte Ärzte sowie medizinisches Hilfspersonal, beim Betrieb des geplanten Impfzentrums im Landkreis Gießen zu helfen.Standort wird noch gesucht
„Wir setzen auf die Hilfsbereitschaft der Ärzte und medizinischen Fachkräfte“, sagt Landrätin Anita Schneider und fährt fort: „Jetzt zählt die Unterstützung jedes einzelnen, um die nächste große Herausforderung zu meistern, damit wir schnellstmöglich zu einer gewohnten Normalität zurückzukehren.“ Der Landkreis prüft verschiedene Standorte, die für das geplante Impfzentrum in Frage kommen. Dabei spielen neben der Lage und Erreichbarkeit auch Logistik und Infrastruktur eine Rolle. „Sobald Details zum weiteren Vorgehen und Ort feststehen, wird gesondert darüber informiert“, so die Landrätin in einer Pressemitteilung.
Mehrere Monate Einsatz geplant
Das Impfzentrum soll an sieben Tagen in der Woche von 7 bis 22 Uhr in Betrieb sein. Der Einsatz ist für mehrere Monate geplant. Da die Zulassung eines Impfstoffs erst noch erwartet wird und der genaue Zeitpunkt des Anlaufens von Impfungen nicht feststeht, wird das Land gesondert die Aktivierung der Impfzentren anweisen. Bei der vom Land angenommenen Impfrate von mindestens 60 Prozent der Bevölkerung, bedeutet dies für den Landkreis Gießen, die Impfung für mindestens rund 167.500 Menschen zu organisieren. Über die Abfolge der zu impfenden Gruppen entscheidet die Ständige Impfkommission beim RKI.
Ärzte und medizinischen Fachkräfte, die das Impfzentrum des Kreises Gießen unterstützen möchten, können sich unter folgender Mailadresse melden verwaltung-gesundheitsamt@lkgi.de. Soweit die Pressemitteilung.
Auf Anfrage des „Landboten“ teilte die Pressestelle des Landkreises Gießen noch mit: Das Personal erhält für den Betrieb des Impfzentrums eine Vergütung nach den Tarifen für den öffentlichen Dienst.