Impfpflicht

Gefährdete sollen geschützt werden

Seit Mitte dieser Woche gilt bundesweit die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte in Medizin und Pflege. Sie soll besonders gefährdete Menschen in Heimen und anderen Einrichtungen besser vor einer Corona-Ansteckung schützen.

Bis Ende des Monats sind die Leitungen von Pflegeheimen, Krankenhäusern, ambulanten Pflegediensten und weitere Einrichtungen in der Gesundheitsversorgung dazu verpflichtet, Meldungen abzugeben, wenn die Mitarbeitenden bis Ablauf des 15. März 2022 keinen entsprechenden Nachweis über ihren Impf- oder Genesenenstatus erbracht haben, teilt die Pressestelle des Landkreises mit.

Internet-Portal freigeschaltet

Gleiches gilt, wenn Beschäftigte kein Attest vorgelegt haben, dass sie aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können oder ein Zweifel an der Richtigkeit des vorgelegten Nachweises besteht.

Für die Weitergabe der Meldungen an die zuständigen Gesundheitsämter hat das Land Hessen ein gesichertes Internet-Portal freigeschaltet. Da es sich bei der Weitergabe um sensible medizinische Daten handelt, ist eine Meldung durch die Einrichtungsleitungen ausschließlich auf diesem Weg möglich. Meldungen per Mail, Telefon oder auf anderen Wegen können nicht berücksichtigt werden.

Einrichtungen und Unternehmen im Landkreis Gießen gelangen über corona.lkgi.de unter der Rubrik Impfen zum Meldeportal und weiteren Informationen.

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