IMMENSE HITZE

Gesundheitlicher Schutz wichtig

Die anhaltende Hitzewelle bedeutet für viele Menschen eine hohe Belastung. Besonders gefährdet bei hohen Temperaturen sind chronisch Kranke, Schwangere und ältere Menschen – darauf weist das Gesundheitsamt des Landkreises Gießen hin. Der Wetteraukreis hat die Entnahme von Wasser aus Flüssen und Bächen verboten.

Körper signalisiert Warnzeichen

Herz- und Kreislauferkrankungen, Hitzekrämpfe, ein Hitzschlag oder ein Sonnenstich können durch hohe Temperaturen ausgelöst werden, schreibt die Pressestelle des Landkreises Gießen. Ernstzunehmende Warnzeichen des Körpers auf die hohe Wärmebelastung sind Kreislaufbeschwerden, Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeitund ein generelles Gefühl der Erschöpfung. 

Unbedingt viel trinken

Das Gesundheitsamt rät: Wer es einrichten kann, sollte einen Aufenthalt im Freien zur Mittagszeit vermeiden. Für Aktivitäten im Freien sollten am besten die frühen Morgen- oder späten Abendstunden genutzt werden. Außerdem sollte beim Gang in die direkte Sonne unbedingt Sonnenschutzmittel aufgetragen werden. Im Freien sind helle, luftige Kleidung, eine Kopfbedeckung sowie Sonnenschutzmittel und Sonnenbrille empfehlenswert. Besonders Eltern von Säuglingen und Kleinkindern sollten darauf achten, hohe Außentemperaturen und starke Sonneneinstrahlung zu vermeiden.

Durch das Schwitzen verliert der Körper besonders viel Flüssigkeit. Dieser Flüssigkeitsverlust muss daher unbedingt ausgeglichen werden. Mineralwasser, Kräuter- und Früchtetees oder auch verdünnte Fruchtsäfte sind dazu gut geeignet. Je nach Körpergewicht sollten zwischen zwei und drei Litern am Tag getrunken werden. Vorsicht vor Alkohol: Dieser entzieht dem Körper zusätzlich Flüssigkeit.

Wohnräume sollten tagsüber durch geschlossene Fenster und Beschattung kühl gehalten und bevorzugt in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden gelüftet werden.

Auf ältere Menschen achten

Besondere Aufmerksamkeit sollte alleinlebenden älteren Menschen, pflegebedürftigen Personen und Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen gelten. „Achten Sie auf Ihr Umfeld und bieten Sie Unterstützung an“, appelliert Gesundheitsdezernent Frank Ide. Wer regelmäßig Medikamente einnimmt, sollte sich bei Bedarf ärztlich oder in der Apotheke beraten lassen, da Hitze die Wirkung und Lagerung bestimmter Arzneimittel beeinflussen kann.

Menschen und Tiere nicht im Auto lassen

Kinder und gesundheitlich geschwächte Menschen dürfen unter keinen Umständen in parkenden Autos zurückgelassen werden, auch nicht für eine kurze Zeit. Gleiches gilt auch für Tiere. Bei einer Außentemperatur von 34 Grad steigt die Innentemperatur eines in der Sonne abgestellten Fahrzeugs innerhalb einer halben Stunde bereits auf 50 Grad an.

Weidetiere benötigen Schatten und Wasser

Auch Tiere leiden unter der Hitze, benötigen Schutz und ausreichend Wasser. Pferde, Rinder und andere Weidetiere benötigen in der prallen Mittagshitze Schattenplätze, etwa einen Unterstand oder dicht belaubte Bäume – darauf weist das Veterinäramt des Landkreises hin. Dabei ist es wichtig, dass genug Platz im Schatten für alle Tiere ist. „Eine ausreichende Wasserversorgung ist zwingend nötig“, erklärt Dr. Maike Klein, Amtstierärztin und Fachtierärztin für Tierschutz. „An einem Tag mit durchschnittlichen Temperaturen trinkt ein Pferd ungefähr 30 Liter und ein Rind sogar zwischen 50 und 100 Liter. Dieser Bedarf wird leider häufig unterschätzt.“

Wetteraukreis untersagt Wasserentnahme

Weil der Wasserstand viel zu niedrig ist, hat der Wetteraukreis die Entnahme von Wasser aus Flüssen und Bächen vom 25. Juni bis 31. Oktober 2026 untersagt. „Der Wasserstand in den Flüssen und Bächen des Wetteraukreises ist in den vergangenen Wochen stark zurückgegangen. Viele Bäche sind zu Rinnsalen geschrumpft, größere führen Niedrigwasser. Teilweise trocknen Gewässer bereits vollständig aus“, erklärt die Kreisverwaltung.

Die Anordnung betrifft insbesondere die Eigentümer und Anlieger der Gewässer. Vorhandene Wasserentnahmevorrichtungen wie Schläuche und elektrische oder benzinbetriebene Pumpen müssen aus den Gewässern entfernt werden. Weiterhin erlaubt bleibt das Schöpfen geringfügiger Mengen mit Handgefäßen wie Gießkannen. Die Fachstelle Wasser und Bodenschutz des Wetteraukreises kontrolliert die Einhaltung der ab sofort geltenden Regelung, insbesondere an wasserwirtschaftlich und ökologisch sensiblen Abschnitten. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Sollte sich abzeichnen, dass sich die Pegelstände bereits vor Ablauf der Verfügung erholt haben, kann diese Anordnung auch früher widerrufen werden, erklärt der Wetteraukreis.

Titelfoto: Sengende Sonne: Gesundheitliche Vorsorge ist wichtig. (Foto: Jörg-Peter Schmidt)


 

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