Feier mit Rita Süssmuth
von Ursula Wöll
Als erste in Europa bekamen die finnischen Frauen 1906 ihr Wahlrecht, dafür hatten sie lange demonstrieren müssen. Es folgte Norwegen 1913, auch hier nach jahrelangem Bemühen der Frauen. Das europäische Schlusslicht war Liechtenstein. Erst 1984 durften die Frauen des kleinen Landes wählen, und das auch nur, weil sie vor den Europarat gezogen waren. Die deutschen Frauen erhielten ihr Wahlrecht am 12. November 1918, gesetzlich fixiert am 30. November. Am Januar 1919 wählten sie dann erstmals auf nationaler Ebene, 82,3 % gaben ihre Stimme ab. Das 100jährige Jubiläum wird auch in Giessen gefeiert, und zwar mit einem Vortrag von Prof. Dr. Rita Süssmuth „100 Jahre Frauenwahlrecht – Schluss mit den Trippelschritten“ am 15. Oktober 2018. Anschließend wird eine Ausstellung über die vier „Mütter unseres Grundgesetzes“ eröffnet.
Erklärung der Rechte der Frau
Nirgendwo fiel das Wahlrecht vom Himmel, ich zitiere die Liechtensteinerin Bettina Marxer: „Wären wir still und ruhig geblieben, dann hätten wir das Stimmrecht heute noch nicht.“ Norwegische Frauen nahmen sogar 1911 an einer Wahlrechtsparade in New York teil, alle in langen weißen Festkleidern, natürlich mit Hüten und mit Transparenten. Zuhause waren sie seit 1899 jährlich am Nationalfeiertag im Mai auf der Straße, mit umgehängten Plakaten und Flugblättern. Dabei sammelten sie 12000 Unterschriften. Zu ihrer ersten Wahl 1913 gingern sie dann feierlich im Sonntagsstaat. Manche der Wählerinnen mag dabei an die Pariserin Olympe de Gouges gedacht haben die bereits 1791 eine „Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin“ verfasste und dafür unter der Guillotine landete.
Die Bemühungen der Frauen im deutschen Kaiserreich verliefen komplizierter als anderswo. Hier gab es eine bürgerliche und eine proletarische Frauenbewegung. Die letztere war zudem in drei Strömungen gespalten, wobei nur die Frauen der Mehrheitssozialdemokratie MSPD sich heftig an der Seite der bürgerlichen Frauenverbände für das Wahlrecht engagierten. In einer „Erklärung zur Wahlrechtsfrage“ forderten sie im Dezember 1917 ihre Gleichberechtigung. Unterschrieben war die Forderung von Marie Juchacz für die MSPD und Marie Stritt sowie Minna Cauer für die bürgerlichen Verbände. Am 25. Oktober 1918 dann wandten sich 58 deutsche Frauenverbände an Reichskanzler Max von Baden. Nun endlich war der Krieg zu Ende und mit ihm das Kaiserreich. Der Rat der Volksbeauftragten erklärte am 12. November 1918 in seinem Aufruf an das deutsche Volk, dass alle mindestens 20 Jahre alten Personen wählen durften. Und fast alle der 32,7 Millionen wahlberechtigten Frauen und Männer taten das auch bei der Wahl zur Nationalversammlung am 19. Januar 1919, vier Tage nach der Ermordung von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht. In dieser Nationalversammlung, die die Weimarer Verfassung verabschiedete, waren 9,6 Prozent Frauen vertreten. Die neue Reichsverfassung enthielt endlich das aktive und passive Frauenwahlrecht.
Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz
Bereits im Oktober 1920 kritisierte Elisabeth Selbert, dass „wir heute die Gleichberechtigung für uns Frauen haben, dass diese aber immer noch eine rein papierene ist“. Ein wenig ist es so bis heute geblieben. Zu erwarten ist, dass Rita Süssmuth in ihrem Vortrag den Finger in diese Wunde legen wird. Elisabeth Selbert, eine Kassellanerin, war Jahre später wesentlich dafür verantwortlich, dass unsere heutige Verfassung, das Grundgesetz, den Satz enthält: „Frauen und Männer sind gleichberechtigt.“ Der Parlamentarische Rat, dem neben Selbert nur drei weitere Frauen angehörten, lehnte ihren Antrag zunächst ab. Worauf Selbert unermüdlich durch Vorträge Presse und Öffentlichkeit mobilisierte. Als nun die Proteste der Bundesbürgerinnen waschkörbeweise eintrafen, wurde dann doch am 18. Januar 1949 der Gleichheitsgrundsatz als unveräußerliches Grundrecht ins Grundgesetz aufgenommen.
Fazit
Wir haben das Korsett abgelegt, gewöhnen uns an weibliche Sprachformen (Elisabeth Selbert sprach von sich noch als Jurist und nicht als Juristin). Aber über 80 % Wahlbeteiligung kriegen wir nicht mehr hin. Dabei ist das Wahlrecht eine fundamentale Voraussetzung, natürlich bringt es uns Frauen nicht automatisch den Himmel auf Erden. Wir müssen uns auch heute bemühen, die strukturellen Benachteiligungen wie etwa ungleiche Löhne aus der Welt zu schaffen. Kurz: Wir müssen uns stärker einmischen. Und das nicht in Trippelschritten!
Prof. Dr. Rita Süssmuth hält ihren Vortrag „100 Jahre Frauenwahlrecht – Schluss mit den Trippelschritten“ am Montag, 15. Oktober 2018, um 18 Uhr im Levi-Saal im Erdgeschoss des Giessener Rathauses. Anschließend wird die Ausstellung im Atrium des Rathauses eröffnet.