Corona-Prämie

Geld auch für Lebenshilfe-Bedienstete

Bundesländer wie zum Beispiel Bayern haben entschieden, die Corona-Prämie auch an Mitarbeitende in der Behindertenhilfe zu zahlen. Dirk Oßwald, Vorstand der Lebenshilfe Gießen, fordert eine bundesweite Regelung.

Bundesweite Regelung gefordert

Die Corona-Pandemie ist eine riesige Herausforderung für Pflegekräfte, die alte, kranke und beeinträchtigte Menschen versorgen. „Ihre besondere Leistung wird zu Recht mit einer Corona-Prämie gewürdigt. Aber nicht weniger anstrengend waren die vergangenen Monate für Mitarbeitende in der Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie, die Menschen mit Behinderung während des Lockdowns rund um die Uhr betreut und gepflegt haben“, erklärt Dirk Oßwald, Vorstand der Lebenshilfe Gießen. Dabei hatten die Beschäftigten der Lebenshilfe, so Oßwald, zusätzlich mit Ängsten und Verhaltensauffälligkeiten ihrer Klienten zu tun und mussten wegen der Besuchsverbote Angehörige und Freunde emotional ersetzen. Außerdem gab es nicht immer ausreichende Schutzbekleidung, weshalb sie einem besonderen Risiko ausgesetzt waren.

Ebenso wie die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, die circa 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung vertreten, begrüßt, wie eingangs  erwähnt, die Lebenshilfe Gießen, dass  die Corona-Prämie auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Behindertenhilfe erhalten. Maren Müller-Erichsen, Aufsichtsratsvorsitzende der Lebenshilfe Gießen, fordert im Sinne der etwa 100 Beschäftigten der zehn Wohnstätten der Lebenshilfe Gießen mit insgesamt rund 130 Bewohner*innen: „Es muss jetzt bundesweit zu Regelungen kommen, die Mitarbeitende in der Behindertenhilfe umfassend berücksichtigen.“ Soweit die Stellungnahme der Lebenshilfe.

Erläuterung zur Prämie

Nachfolgend die Erläuterung zur Prämie laut der Veröffentlichung des Bundesministerium für Gesundheit: Der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) haben am 3. September 2020 ein Konzept für eine Corona-Prämie für Pflegekräfte im Krankenhaus vorgestellt. Es sieht die Bereitstellung von 100 Millionen Euro für die Zahlung von Prämien von bis zu 1.000 Euro an durch die Versorgung von COVID-19-Patienten besonders belastete Pflegekräfte vor . Auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helfer im freiwilligen sozialen Jahr und Leiharbeiter sowie Mitarbeiter in Servicegesellschaften sollen einen Bonus erhalten.

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