Stillgelegte Geräte wieder aktiviert
Das Tauziehen um die Blitzer an der Hessenstraße in Rechtenbach zwischen der Gemeinde Hüttenberg und dem Wismarer Unternehmen Vetro Verkehrselektronik geht weiter – inzwischen bei den Gerichten.
Stirnrunzeln des Richters
Den Vorsitzenden Richter Achim Lauber-Nöll, Direktor des Amtsgerichtes Wetzlar, befiel schon nach wenigen Minuten bei der Verhandlung nach eigenem Bekunden das „Stirnrunzeln“. Das ergab sich aus der Tatsache, dass die Gemeinde Hüttenberg am 3. August 2015 einen Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt hatte. Inhalt: Die Blitzer an der Hessenstraße dürfen auch nach der erfolgten Kündigung des Betreiberunternehmens Vetro GmbH nicht einfach – wie angedroht – abgebaut werden. Diesem Antrag wurde vom Richter am 7. August stattgegeben. Ein Verfahren, wo die andere Partei aufgrund der gebotenen Eile in der Regel nicht angehört wird.
Was der Richter allerdings zu dem Zeitpunkt seiner Entscheidung für die Verfügung am 7. August nicht von dem Anwalt der Gemeinde, Jens Oliver Müller, erfuhr: Gleichzeitig hatten Gemeinde und Vetro eine Vereinbarung getroffen, wonach die leeren Blitzersäulen erst einmal stehen bleiben und nach einer Pause im Oktober auch wieder mit Kameras bestückt werden. Heißt: Am 3. August ging bei Vetro die von Bürgermeister Christof Heller unterschriebene Vereinbarung ein und am gleichen Tag beauftragte derselbe Bürgermeister offensichtlich Anwalt Müller beim Amtsgericht die einstweilige Verfügung zu erwirken, dass Vetro die eigenen Geräte nicht abbauen darf.
Das doppelte Spiel kam natürlich schon bei dem Verkehrselektronik-Unternehmen seinerzeit nicht gut an, weil die Vereinbarung, die Vetro bereits am 27. Juli unterschrieben hatte, ja nichts anderes als eine Art Waffenstillstand zwischen den Parteien bedeutete. Deswegen formulierte der Richter am Mittwoch: „Ich werde die einstweilige Verfügung aufheben. Ich sehe nach der jetzigen Erklärung keinen Verfügungsgrund.“ Und in Richtung des Anwaltes Müller von der Gemeinde Hüttenberg ergänzte er: „Den Grund gab es vorher auch nicht!“
Geringe Einnahmen
Das jetzt beendete Verfahren vor dem Amtsgericht in Wetzlar geht finanziell zu Lasten der Gemeinde. Es gibt aber noch eine Feststellungsklage, die die Gemeinde zusätzlich beim Landgericht Limburg eingereicht hat. Da geht es darum, ob Vetro überhaupt berechtigt ist, den Vertrag zu den Blitzern mit der Gemeinde zu kündigen. Auch diese Klage ließ der Bürgermeister an dem selben Tag beim Landgericht einreichen, wo er auch die einstweilige Verfügung beim Amtsgericht Wetzlar beantragte und die erwähnte Vereinbarung über den Verbleib der Blitzer mit Vetro unterschrieb.
Bis in Limburg eine Entscheidung fällt, werden die Blitzer wohl stehenbleiben und laut der nun bekannt gewordenen Vereinbarung wohl auch Mitte Oktober wieder mit mindestens einer Kamera ausgerüstet werden. Denn seit Anfang September waren die Blitzer – wie schon von Februar bis Mai – außer Betrieb.
Der vorläufige Verbleib der Geräte war auch wohl die Absicht der Gemeindeverwaltung – im Hinblick auf die Beruhigung der erregten Gemüter in Hüttenberg, die nach der erfolgten Erhöhung der Geschwindigkeit von 50 auf 70 km/h in dem Straßenabschnitt befürchten, dass die Überwachung dort gänzlich flach fällt.
Doch das dicke Ende könnte dann vor dem Limburger Gericht kommen. Denn bisher hat die Gemeinde Hüttenberg für die Auf- und Bereitstellung der Blitzer durch Vetro im Januar 2015 praktisch keinen Cent bezahlt – abgesehen von einer äußerst geringen Summe aus den ohnehin sehr spärlichen Einnahmen durchs Blitzen.
Bei der Hauptverhandlung wird das Verkehrselektronik-Unternehmen dann die Bereitstellungskosten – auch für Versicherungen, Stromanschluss und Energie – beziffern. Da geht es dann um mehrere zehntausend Euro.
Und daher ist erst recht fraglich, ob der Vertrag es hergibt, dass das Gericht das Wismarer Unternehmen dann dazu verdonnern kann, der Gemeinde auch weiterhin die Geräte zur Verfügung zu stellen, ohne damit verdienen zu können. Der Rechtsstreit ist noch ganz am Anfang – wann es eine Entscheidung gibt, kann beim Landgericht niemand sagen.
Auch ist nicht klar, wann in der Gemeindevertretung Hüttenberg nun schließlich umfassend durch den Bürgermeister über den Stand der Dinge bei den Blitzern informiert wird. Die Abstimmung über den fraktionsübergreifenden Antrag, der das einfordert, ist wegen des Ausfalls der September-Sitzung der Gemeindevertreter auf den 5. Oktober vertagt worden. Die Antworten des Gemeindevorstandes sollen in einer der nächsten Sitzungen erfolgen. Im November tagt das Parlament nicht, dann kommt am 7. Dezember die Sitzung vor Weihnachten, wo es wegen des Festes gut sein kann, dass das unangenehme Thema auch nicht zur Sprache kommt.
Die Vorgeschichte steht hier: landbote.info/umstrittener-blitzerBlitzer
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