Parteiarbeit im Schweinestall
Von Klaus Nissen
Wer eine Immobilie erwirbt, sollte sich vorher genau informieren, ob sie auch legal ist. „Es sind schon ganze Häuser ohne Baugenehmigung verkauft worden“, sagt ein Baurechts-Experte. Strafbar sei das aber nur dann, wenn der Verkäufer nachweisbar gelogen hat.Baurecht ist flexibel und knallhart zugleich
Nach dem Kauf eines alten Hauses ist eine Familie aus Nidda mit den Verkäufern in Streit geraten. Das kann passieren. Pikant ist daran: Ein Teil der Immobilie darf baurechtlich nur als Schweinestall genutzt werden. Tatsächlich befand sich darin über 30 Jahre lang das Büro des CDU-Stadtverbandes. Die Verkäufer sind übrigens prominente Leute.
Schon seit mehr als hundert Jahren steht das stattliche Haus an der Bismarckstraße 16 in Nidda. Es ist aus gelben Ziegeln gemauert, hat ein Schieferdach und Fenster-Laibungen aus rotem Sandstein. Jede der drei Wohnetagen ist gut drei Meter hoch.
Zum Haus gehört ein 1300 Quadratmeter großes Grundstück, auf dem früher eine Werkstatt gelegen haben soll. Jetzt sind da zwei Fertiggaragen – und eine Art Bungalow mit weiß verputzten Wänden und schwarzem Ziegeldach. Dieses insgesamt etwa 60 Quadratmeter fassende Nebengebäude besteht aus zwei hellen Räumen mit gefliesten Fußböden und einer Toilette. In diesem Ambiente residierte seit September 1986 bis in den April 2021 hinein der Stadtverband der Niddaer CDU. Die ehemalige Besitzerfamilie steht der Union nahe: Die Eltern des Unternehmers und aktuellen CDU-Fraktionsvorsitzenden Hagen Puttrich hatten die Immobilie 1968 gekauft. Zuletzt gehörte sie der hochbetagten Mutter von Hagen Puttrich. Er selbst organisierte Ende 2020 über einen Makler den Verkauf der Bahnhofstraße 16.
Ein Handwerker-Paar kaufte das Anwesen günstig
Es fanden sich Käufer: Ein in der Altstadt lebender Handwerker und seine Ehefrau – nennen wir sie Petra und Heiko Müller – erwarben den gesamten Komplex für deutlich weniger als 400 000 Euro. Die drei vermieteten Wohnungen im Haupthaus sollen fortan die Investition abzuzahlen helfen. Und das Nebengebäude wollten die Müllers um ein Bad und zwei Zimmer verlängern. „Da hätte eins unserer Kinder einmal einziehen können“, sagt Petra Müller. Die Familie kündigte dem CDU-Stadtverband: Sie wollte das Nebengebäude zügig umbauen.
Doch dann kam das bittere Erwachen. Das Nebengebäude dürfe weder als Büro, noch als Wohnraum genutzt werden, erfuhren die Müllers bei einer Anfrage im Stadtbauamt. Denn im Archiv gebe es keine Genehmigungen für dieses Gebäude. Auch im Büdinger Kreisbauamt ist nicht mehr darüber bekannt. Familie Müller selbst besitzt eine uralte, von Hand gezeichnete Skizze des einst an dieser Stelle erbauten Schweinestalls mit Futterlager und Waschkaute.
Auch Mieter können Bauanträge stellen
Offenbar ohne Genehmigung wurde im 20. Jahrhundert also der einstige Schweinestall zum Parteibüro gemacht. Das geschah ohne Arglist, schreibt Hagen Puttrich sinngemäß dem Kreis-Anzeiger: „Im guten Glauben, dass alles seine Richtigkeit habe, hat meine hochbetagte Mutter das Grundstück 2021 verkauft.“
Dass der Schweinestall längst ein Büro ist, hätte das Kreisbauamt eigentlich schon 1988 merken müssen. Damals genehmigte die Behörde den Einbau eines Flüssiggastanks am Hinterhaus. Der Antrag kam vom CDU-Stadtverband und nicht von den Eigentümern. Das sei erlaubt, so die Kreis-Pressesprecherin Deliah Eckhardt: „Anträge im Baurecht können sowohl von Eigentümern als auch von Nutzern gestellt werden. (…) Dabei werden grundsätzlich keine eventuellen Altgenehmigungen geprüft, wenn im Antragsverfahren Gebäudeteile als Bestand angegeben werden. Der Antragsteller ist für die rechtmäßige Angabe zuständig.“ In diesem Falle also die Niddaer CDU.
Keine Strafe nachträglich für illegale Nutzung
Müssten Familie Puttrich und die CDU nun nicht ein Ordnungsgeld zahlen, weil sie über Jahrzehnte ein ungenehmigtes Parteibüro im Schweinestall nutzten? Nein, heißt es aus dem Kreisbauamt. Sanktionen seien erst ab dem Zeitpunkt geboten, an dem die Behörde von der illegalen Nutzung erfuhr. Also erst vor wenigen Monaten.
So besitzt Familie Müller nun ein schickes Nebengebäude, das sie nicht nutzen darf. Sie muss es nur deshalb nicht abreißen, weil es einst ja als Schweinestall genehmigt wurde. Das ist für die Familie ein schwacher Trost. Heiko und Petra Müller berichten, sie hätten den einflussreichen Hagen Puttrich um Hilfe gebeten, damit sie nachträglich eine Nutzungsgenehmigung bekämen.
Puttrich lehnte ab. Er habe den Käufern das Anwesen ja zu einem günstigen Preis verkauft, schrieb er den Müllers sinngemäß in einer Mail. Auf Anfrage ergänzte Puttrich: Die Käufer erweckten den Eindruck, „als ob meine Frau oder ich auf der Verkäuferseite Detailkenntnisse gehabt hätten, tätig gewesen wären oder zumindest Einfluss auf das Geschehen gehabt hätten, was aber nicht der Fall ist.“
Von den Verkäufern menschlich enttäuscht
Die Ehefrau – das ist Lucia Puttrich, die ehemalige Bürgermeisterin von Nidda. Ja, sie habe sich wegen der leidigen Schwarzbau-Geschichte auch an die aktuelle Hessische Europaministerin gewandt, berichtet Petra Müller. Es sei keine Antwort gekommen. Man fühle sich nun menschlich enttäuscht von der Familie Puttrich. Insgesamt sei deren Verhalten „unterste Schublade.“
Von Stadt und Kreis erfuhr Familie Müller nach eigenem Bekunden, dass Gewerbe- oder Wohnanträge für den Ex-Schweinestall aussichtslos seien. Auf Nachfrage des Kreis-Anzeiger klingt das anders. „Aus hiesiger Sicht wäre das denkbar“, sagte gestern Uwe Bonarius im Namen des Stadtbauamtes. Und das Kreisbauamt ermuntert die Familie, beim Staatsarchiv in Darmstadt nachzuforschen. Dort lägen alle Bauakten, die vor 1979 erstellt wurden. Vielleicht hat damals ja doch irgendjemand den Umbau des Schweinestalls in ein Büro beantragt.
Augen auf beim Altbaukauf
Wer ein altes Haus oder eine vor langer Zeit errichtete Wohnung kauft, kann sich nicht darauf verlassen, dass sie legal sind. „Dem Verkäufer steht das Recht zu, etwas zu vergessen. Es sind schon ganze Häuser ohne Baugenehmigung verkauft worden“, sagt der Bad Nauheimer Baurechtler Ulf Berlinghoff. Der Jurist ist im Deutschen Anwaltverein aktiv und kennt ähnliche Fälle.
Wer nicht vorher fragt, kann laut Berlinghoff den Verkäufer also nicht nachträglich zur Rechenschaft ziehen. Es sei denn, im Kaufvertrag stehe eine falsche Behauptung.
Und was ist mit der normativen Kraft des Faktischen? Kann ein Büro, das jahrzehntelang ohne Beanstandung in einem Schweinestall lag, nicht irgendwann legal werden? Nein, antwortet Deliah Eckhardt im Namen des Kreisbauamts. Bestandsschutz gelte nur für den in der letzten Baugenehmigung definierten Zweck. „Eine faktische Nutzung gilt nicht als legaler Zustand.“