Prekäre Situation in Notunterkunft
Die Flüchtlings-Notunterkunft in zwei Niddaer Sporthallen muss im Dezember geschlossen werden, fordert der Wetterauer Landrat Joachim Arnold. Das Land Hessen solle die bis zu 700 Bewohner in die künftige Erstaufnahme-Einrichtung in der Friedberger Ray-Kaserne bringen. Andernfalls will Arnold das Land gerichtlich dazu zwingen.
Flüchtlinge: Kreis klagt
Rechtswidrig sei nämlich der Einsatzbefehl der Landesregierung gewesen, binnen dreier Tage eine Notunterkunft für bis zu 1000 Flüchtlinge zu schaffen. Der setze eine „Großschadenslage“ voraus, die es nicht gebe, so Landrat Arnold in einer Pressekonferenz am 5. November 2015. Per Eilantrag will er in der kommenden Woche vor dem Verwaltungsgericht Gießen die Schließung der momentan mit rund 600 Menschen belegten Notunterkunft in den beiden Niddaer Sporthallen durchsetzen. Er werde die Klage aber in der Schublade lassen, wenn die Landesregierung die Übernahme der Niddaer Flüchtlinge zusichere und künftig besser mit dem Kreis zusammenarbeite. Arnold beklagte, dass er parallel mit drei Ministerien über die Unterbringung der vielen Flüchtlinge verhandeln müsse.
In der vorigen Woche hatte der Wetteraukreis einen Teil der früheren Friedberger US-Kaserne beschlagnahmt, um neun Gebäude für Flüchtlinge herzurichten. Die Landesregierung hob die Beschlagnahmung auf und erklärte am 4. November, sie wolle in diesen Gebäuden im Dezember eine Erstaufnahme-Einrichtung eröffnen. Unabhängig davon müsse der Wetteraukreis eigene Räume für die der Notunterkunft zugewiesenen Flüchtlinge schaffen.
Die sind aber nicht vorhanden, so Landrat Arnold. Und die Niddaer Unterkunft könne nicht den Winter über bestehen bleiben. Der Leitende Amtsarzt Dr. Reinhold Merbs sprach von Hygiene-Mängeln. Die beiden Sporthallen in Nidda könnten nicht ausreichend beheizt werden. Jeder zweite der derzeit rund 600 Flüchtlinge in den Hallen sei erkältet. Auch das rund 40-köpfige Betreuungspersonal sei am Ende seiner Kräfte, so Amtsarzt Merbs.
In der Niddaer Notunterkunft findet keine vorläufige Registrierung der Flüchtlinge statt, teilte Landrat Arnold mit. Das sei Aufgabe des Landes Hessen. Doch eine Neuerung des Asylverfahrensgesetzes verpflichte nun die Wetterauer Ausländerbehörde, die Flüchtlinge in der Notunterkunft mit Identitäts-Papieren auszustatten. Die Bediensteten seien jedoch mit ihrer Arbeit völlig überlastet und könnten die zusätzliche Arbeit nicht schultern, so Ernst Meiß, der Chef der Staatlichen Abteilung im Landratsamt.