Kreis Gießen ergänzt Sport
Der Landkreis Gießen verlängert seine Allgemeinverfügung zum Schutz vor dem Coronavirus. Es gibt aktuelle Ergänzungen, die Sport betreffen. Die ergänzte Verfügung tritt ab Sonntag, 16. August 2020 in Kraft und gilt bis zum 31. Oktober 2020. Die Änderungen erweitern an verschiedenen Stellen die hessischen Landesregelungen, erläutert die Pressestelle des Landratsamts.Neue Regel auch für Zuschauer
Hinzugekommen ist, dass Teilnehmern und Zuschauern der Aufenthalt in Sportstätten nur für die Dauer des Trainings oder des Wettkampfes gestattet ist. Anschließend müssen die Sportstätten umgehend verlassen werden. Landrätin Anita Schneider erklärt: „Seit dem 1. August 2020 sind Zuschauer bei sportlichen Trainings und Wettkämpfen wieder erlaubt. Mit der neuen Regelung stellen wir sicher, dass sich Menschenansammlungen im Anschluss an diese Veranstaltungen zerstreuen.“
Infektionsrisiko vermeiden
Ebenfalls neu aufgenommen ist die Empfehlung, dass negativ getestete Personen – insbesondere nach der Einreise aus einem Risikogebiet – vorübergehend für die Dauer von 14 Tagen Situationen vermeiden, die mit einem hohen Risiko zur Übertragung der Infektion auf weitere Menschen verbunden sind. Anita Schneider präzisiert: „Situationen mit erhöhtem Infektionsrisiko sind zum Beispiel die Ausübung von Kontaktsport, aber auch der Besuch größerer Veranstaltungen oder Einrichtungen, in denen sich besonders gefährdete Personengruppen aufhalten, wie etwa Altenheime oder Krankenhäuser.“
Die Allgemeinverfügung ist nachzulesen unter lkgi.de