Anlage in Rabenau wieder geöffnet
Es gibt gute Nachrichten, was die Abfallentsorgung betrifft: Ab Montag, den 27. April 2020 können Privatpersonen aus dem Landkreis Gießen wieder Abfälle im Abfallwirtschaftszentrum (AWZ) und der Kompostierungsanlage in Rabenau abgeben. Aufgrund der Einschränkungen zur Eindämmung des Corona-Virus waren diese Einrichtungen seit dem 18. März 2020 für private Anlieferer geschlossen.Besser abwarten
Vor dem Hintergrund der bundesweiten Lockerungen öffnen sie nun wieder. Ebenso wird das Schadstoffmobil ab dem 2. Mai 2020 wieder Schadstoffe entgegennehmen, berichtet die Pressestelle des Landratsamts.
Der Dezernent für Abfallwirtschaft Hans-Peter Stock erwartet einen großen Ansturm und bittet private Anlieferer: „Überlegen Sie, ob Sie direkt bei den ersten Anlieferern sein müssen. Gehen Sie es mit Ruhe an und wenn möglich, warten Sie die ersten Tage ab.“ Generell sollten private Anlieferer längere Wartezeiten einplanen und Abfälle schon während des Einladens in das Fahrzeug oder den Anhänger vorsortieren, um den Abladevorgang im AWZ zu beschleunigen. Um die Abfallabgabe, sei es im AWZ, der Kompostanlage oder beim Schadstoffmobil, dauerhaft zu ermöglichen, habe man gewisse Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen getroffen, erklärt Stock.
Um Vorsicht wird gebeten
Das Abfallwirtschaftszentrum wird wie üblich montags bis freitags von 8 Uhr bis 12.15 Uhr und von 13 bis 17 Uhr geöffnet sein. Die letzte Einfahrt ist jeweils um 11.30 Uhr und um 16.30 Uhr. Samstags können private Anlieferer ihre Abfälle von 9 bis 14 Uhr abliefern. Die letzte Einfahrt ist um 13.30 Uhr.
Am AWZ müssen Privatpersonen folgende Vorsichtsmaßnahmen beachten:
· Anlieferer sollten einen Mund-Nasen-Schutz tragen
· Die Einfahrt ist auf fünf Fahrzeuge beschränkt
· Den Anweisungen des Personals ist auf jeden Fall Folge zu leisten
· Wartende bleiben in ihren Fahrzeugen sitzen
· Zur Anmeldung steigt jeweils nur eine Person pro Fahrzeug aus
· Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten
· Pro Fahrzeug dürfen maximal zwei Personen das Gelände befahren
· Begleitpersonen bleiben bis zum Ausladen im Fahrzeug sitzen
· Beim Ausladen kann derzeit keine Hilfe durch Bedienstete des AWZ angeboten werden, um den nötigen Abstand zu wahren
· An jedem Container kann nur jeweils aus einem Fahrzeug entladen werden
Regeln für die Komposierungsanlage
· Anlieferer sollten sich einen eigenen Stift für die Unterschrift auf dem Wiegebeleg mitbringen
Ähnliche Regeln gelten für die Kompostierungsanlage in Rabenau-Geilshausen, die ab dem 27. April wieder montags bis freitags von 7 bis 16 Uhr geöffnet hat.
· Anlieferer sollten einen Mund-Nasenschutz tragen
· Es darf nur eine bestimmte Anzahl an Fahrzeugen zeitgleich? im Anlieferbereich sein
· Den Anweisungen des Personals ist auf jeden Fall Folge zu leisten
· Wartende bleiben in ihren Fahrzeugen sitzen
· Zur Anmeldung steigt jeweils nur eine Person pro Fahrzeug aus
· An der Waage/Anmeldung ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten
· Begleitpersonen bleiben bis zum Ausladen des Grünschnitts im Fahrzeug sitzen
· Um den nötigen Abstand zu wahren, kann beim Ausladen derzeit keine Hilfe durch Bedienstete des Kompostwerks angeboten werden
· Anlieferer sollten sich einen eigenen Stift für die Unterschrift auf dem Wiegebeleg mitbringen
Schadstoffmobil kommt ab dem 2. Mai
Das Schadstoffmobil steht erstmals wieder am Samstag, den 2. Mai 2020 von 9 bis 12 Uhr und danach immer samstags im Abfallwirtschaftszentrum Lahnstraße 220 in Gießen bereit. Die unterbrochene mobile Tour wird am 22. Mai in Heuchelheim fortgesetzt.
Bei der Entsorgung gilt:
· Anlieferer sollten einen Mund- Nasenschutz tragen
· Beim Warten ist der Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten
· Die Fachkräfte haben jeden Tag mit vielen Anlieferern zu tun. Anlieferer sollten daher den nötigen Abstand auch zu den Fachkräften einhalten und deren Anweisungen befolgen.
Auch Wertstoffhöfe öffnen
Eine Abfrage bei den Städten und Gemeinden, die im Landkreis einen Wertstoffhof betreiben, zeigte, dass auch diese den Betrieb in der kommenden Woche wieder aufnehmen werden. Hans-Peter Stock rät jedoch, vorher bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung anzurufen und nach den Bedingungen und Öffnungszeiten zu fragen. Denn die Kommunen entscheiden dies in eigener Zuständigkeit.