Stiftung

Geld für Vereine hat mit Napoleon I. zu tun

Sport und Napoleon sind zwei Welten und doch profitiert die eine von der anderen. Einer über 200 Jahre alten Stiftung, ursprünglich als „Fonds für Findel- und verlassene Kinder der Provinz Rheinhessen“ gedacht, ist es zu verdanken, dass heimische Sportvereine auch 2021 wieder unterstützt werden können.

Aus Mitteln der „Stiftung für die Deutsche Jugend“ werden Gelder für den Kauf von Sport- und Trainingsgeräten wie Bälle, Netze und Trikots bereitgestellt, für die es keine sonstigen öffentlichen Zuwendungen gibt. Dem Regierungspräsidium Gießen stehen hierfür 2021 rund 1.350 Euro zur Verfügung. Die Vereine können sich jetzt bewerben, teilt die RP-Pressestelle mit. In ihrer Reportage erläutert sie die historischen Zusammenhänge der Stiftung.

Zurück ins Jahr 1811

Napoleone Buonaparte als Oberstleutnant der korsischen Nationalgarde (1792). (Quelle: Wikipedia, Sammlung Schloss Versailles,  Übertragen aus de.wikipedia, nach Commons durch Stefan Bernd. )

 Was hat die finanzielle Unterstützung mit Kaiser Napoleon I. zu tun? Wie im Stiftungszweck vorgegeben, können im Regierungsbezirk nur Anträge aus den Landkreisen Vogelsberg und Gießen berücksichtigt werden. Aber hier gibt es ein paar Ausnahmen. Ein napoleonisches Dekret aus dem Jahre 1811 begrenzt die Stiftung nämlich auf das frühere Großherzogtum Hessen-Darmstadt einschließlich Starkenburg und Oberhessen. Deshalb können die Stiftungsmittel ausschließlich im Landkreis Gießen mit Ausnahme von Wettenberg, Biebertal, Lollar-Salzböden und Lollar-Odenhausen sowie im Vogelsbergkreis vergeben werden.

Frist bis April 2021

 Vereine und Initiativen, die sich aktiv in der Jugendarbeit engagieren, können Anträge auf Zuwendungen bis Freitag, 30. April 2021  formlos beim Regierungspräsidium Gießen per Post (an Mareike Schmidt, Landgraf-Philipp-Platz 1-7, 35390 Gießen) oder per E-Mail (oeffentlichkeitsarbeit@rpgi.hessen.de) einreichen.

Neben dem Verwendungszweck sollten dabei kurze Angaben über den Verein mit der Zahl der Aktiven und dem Anteil an Jugendlichen sowie Art und Umfang der Jugendarbeit genannt werden. Dazu gehört noch eine Zusicherung, dass für die geplante Beschaffung kein Zuschuss anderer öffentlicher Stellen erfolgt. Für weitere Informationen steht Mareike Schmidt als Ansprechpartnerin im RP Gießen (Tel. 0641 303-2105) zur Verfügung. 

Titelbild: Ob Basket- oder andere Bälle, Netze oder Trikots: Aus Mitteln der „Stiftung für die Deutsche Jugend“ stellt das Regierungspräsidium Gießen rund 1.350 Euro für den Kauf von Sport- und Trainingsgeräten zur Verfügung, für die es sonst keine öffentlichen Zuwendungen gibt. Vereine können sich ab jetzt bewerben. (Foto: RP Gießen)

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