Sport im Freien

Strenge Auflagen – Beispiel TSV Allendorf

Die Lockerungen hinsichtlich der Verbote wegen der Corona-Gefahr betreffen auch Sportanlagen und Vereine. Dies allerdings weiterhin mit den entsprechenden Einschränkungen zur Vorbeugung gegen die Ansteckungsgefahr mit dem Virus. Immerhin: Es darf wieder auch auf hessischen Anlagen im Freien trainiert werden, beispielsweise auch beim TSV Allendorf/Lahn. Man muss dabei beim Sport ein detailliertes Hygienekonzept beachten.

Mehrere Gruppen trainieren gleichzeitig

So wie beim TSV Allendorf sind die derzeitigen Bedingungen für den Sport auf den Anlagen  im Freien ähnlich bei anderen Vereinen etwa im Wetteraukreis, dem Lahn-Dill-Kreis, Kreis Marburg-Biedenkopf, dem Vogelsbergkreis oder dem Kreis Gießen. Endlich kann man für sportliche Aktivitäten an die frische Luft – aber noch mal: Die Hygienevorschriften müssen streng beachtet werden, denn die Corona-Gefahr  ist sicherlich auf längere Zeit nicht gebannt!

Zurück zu dem Verein aus dem Gießener Stadtteil: Der „Landbote“ hatte berichtet, das der Verein wegen Corona ein vielfältiges Online-Angebot an Fitness-Übungen auf die Beine gestellt hat. Jetzt hat Volker Krahl, 2. Vorsitzender des Vereins, mitgeteilt, dass wieder sportliche Übungen auf dem Sportplatz in Allendorf möglich sind. Krahl schreibt:  Nachdem es in den letzten beiden Monaten beim Verein viele Online-Möglichkeiten für den Sport gab, die großen Zuspruch gefunden haben, seien die Verantwortlichen des TSV doch froh, endlich wieder Sport (wenn auch im kleineren Kreis)  live anbieten zu können.

Der 2. Vorsitzende weiter: „Kurzerhand hat sich der Vorstand nach Bekanntwerden der neuen Lockerungen in einem Onlinemeeting zusammen gefunden, um über ein passendes Hygienekonzept nachzudenken und dies auszuarbeiten. Danach ging es dann doch Schlag auf Schlag. Denn es geht nicht nur um Hygiene und Abstandsregeln, auch um eine optimale Planung aller Sparten und Sportangebote. Da aktuell die Sport- und Kulturhalle dem Verein noch nicht zur Verfügung steht, wurde die Nutzung des Sportplatzes ab dem 25. Mai 2020 kurzerhand so geplant, dass auch zwei oder drei Gruppen gleichzeitig an verschiedenen Stellen trainieren können.“ Das sei gerade im Bereich Turnen und Fußball hilfreich, da es hier doch viele unterschiedliche Gruppen zu betreuen gibt, die nicht in der Anzahl trainieren können, wie sie es sonst zu „normalen“ Trainingszeiten konnten. 

Beispiel für die Hygienekonzepte

Krahl weiter: „Aber auch Angebote wie Gymnastik der Frauen, Fitness Specials, Zumba und der Sportabzeiche-Treff haben jetzt ihren Platz auf dem Sportplatz, vorausgesetzt, das Wetter spielt in nächster Zeit dem Verein in die Karten. Aber auch für Interessenten, die gerne weiterhin die Onlineangebote des TSV nutzen möchten, aber kein Mitglied sind, besteht die Möglichkeit, an aktuellen Angeboten gegen eine geringe Online-Kursgebühr teilzunehmen. Genaueres dazu sowie die einzelnen Angebote und das Hygienekonzept des TSV sind auf der Webseite unter www.tsv-allendorf-lahn.de nachzulesen. Der „Landbote“ klickte das Hygienekonzept im Internet an. Aus ihm geht hervor, wie detailliert die Vereine solche Konzepte ausarbeiten und vorlegen müssen, damit Ansteckungen mit dem Coronavirus vermieden werden. Nachfolgend Auszüge aus dem Hygienekonzept des Allendorfer Vereins:

„Das Training findet auf eigene Verantwortung statt. Mit der Teilnahme am Sportangebot werden die aufgestellten Regelungen akzeptiert. Nur wer in eigener Selbstbeurteilung vollständig frei von Corona-Virus-Symptomen ist, darf am Training teilnehmen. Sollten bei einem Vereinsmitglied oder innerhalb dessen Haushalt Krankheitssymptome auftreten, nimmt das Vereinsmitglied nicht am Training teil. Sportler/innen und Trainer/innen, bei denen COVID-19 diagnostiziert wurde, dürfen frühestens nach 14 Tagen und nur mit ärztlichem Attest wieder am Training teilnehmen. Im Verdachtsfall bzw. einer Ansteckung innerhalb der Sportgruppe ist der Trainingsbetrieb unverzüglich einzustellen; eine Wiederaufnahme des Trainings erfolgt nur in Absprache mit dem Gesundheitsamt.

Der TSV hat für das Training im Freien ein umfangreiches Hygienekonzept erarbeitet, das man sich im Internet herunterladen kann unter www.tsv-allendorf-lahn.de

Die Trainer führen Anwesenheitslisten, um etwaige Infektionsketten besser nachverfolgen zu können (Datum, Ort, Trainingszeit, Name, Anschrift, Telefon). Diese Listen werden im Bedarfsfall dem Gesundheitsamt zur Nachverfolgung der Infektionskette vorgelegt, vier Wochen lang aufgehoben und dann vernichtet. Die üblichen Bestimmungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten gelten in diesem Fall nicht. Die Teilnehmer/innen am Sportbetrieb des TSV 05 Allendorf/Lahn verzichten auf Regressansprüche gegenüber der Universitätsstadt Gießen, für den Fall, dass sich eine Infektion in einer städtischen Sportstätte nachweisen lässt. Zuschauer sind beim Training nicht gestattet. Den Trainer*innen wird das Tragen eines Mund-Nasenschutzes empfohlen. Die Sportler/innen und Trainer/innen reisen möglichst zu Fuß, mit dem Fahrrad oder in privaten Pkw einzeln in Sportkleidung zum Training an und ab.

Eltern und anderen Besuchern ist es untersagt, sich während des Sportbetriebes auf dem Sportgelände des TSV 05 Allendorf/Lahn verweilend aufzuhalten. Eltern können ihre Kinder am ausgewiesenen Eingang (gegenüber Sporthalle) den Trainer/innen übergeben. Der Sportplatz wird über den Eingangsbereich betreten und durch den ausgewiesenen Ausgang (Tor bei den Glascontainern) wieder verlassen (Einbahnstraßenregelung). Dabei gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern. Im Toilettenraum wird Seife zum Hände waschen zur Verfügung gestellt. Jede/r Sportler/in bringt ein eigenes Stoffhandtuch mit.Vor Beginn jeder Trainingsstunde sind alle Trainer/innen und Sportler/innen verpflichtet, sich ihre Hände sehr gründlich zu waschen, und zwar ausschließlich in den Toilettenräumen auf dem Sportplatz. Dabei ist zu beachten, dass sich immer nur eine Person im Waschraum befindet.

Die Türen zu den Waschräumen stehen offen, um einen unnötigen Kontakt mit Türklinken zu vermeiden.

Ein körperlicher Kontakt zwischen den anwesenden Personen wird konsequent vermieden, es sei denn, um Unfälle oder andere Gefahren für die Sportler/innen zu vermeiden. Zwischen den Trainer/innen und Sportler/innen sowie den Sportler/innen untereinander ist ein Mindestabstand von mindestens zwei (2) Metern einzuhalten. Dies gilt auch während der Durchführung aller sportlichen Übungen.“

Titelbild: Training an der frischen Luft: Darauf hat man auch bei dem Verein aus dem Gießener Stadtteil lange gewartet. (Foto: TSV Allendorf/Lahn)

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