Schwerbehinderte

Onlineangebot läuft gut

Seit 31. August 2020 können Anträge auf Feststellung einer Schwerbehinderung und Neufeststellung einer Behinderung bequem im Internet gestellt werden. Das Angebot wird gut genutzt.

Antrag kann schneller ausgefüllt werden

„Die neue Online-Anwendung spart nicht nur viel Zeit, sondern auch Papier“, sagt der Gießener Regierungspräsident Christoph Ullrich. Das Regierungspräsidium (RP) ist als eine der digitalen Modellbehörden des Landes für den Transfer aus der analogen Welt verantwortlich. 1.261 Menschen in Hessen haben von dem Angebot unter schwerbehindertenantrag.hessen.de in den ersten Wochen Gebrauch gemacht – dies ist für das RP  die „Zahl des Monats“.

 „Der wohl größte Vorteil für die Bürgerinnen und Bürger ist: Der Antrag kann einfacher und schneller ausgefüllt werden als der klassische Papierantrag“, fasst RP-Mitarbeiter Jürgen Klein zusammen. Er hat das Projekt mit vorangetrieben. Zum einen, weil der Online-Antrag an 365 Tagen im Jahr und rund um die Uhr verfügbar ist. Zum anderen, weil er nicht wie die Papierform erst bei einem der sechs Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales angefordert oder aber in Kommunalverwaltungen oder auch Geschäftsstellen von Behindertenverbänden abgeholt werden muss. Und das Online-Verfahren hat gegenüber dem Papierantrag noch einen großen Vorteil: Der Online-Antrag ist wesentlich intuitiver.

Das Regierungspräsidium Gießen (Landgraf-Philipp-Platz 1-7) ist als eine der digitalen Modellbehörden des Landes für den Transfer aus der analogen Welt. (Foto. Jörg-Peter Schmidt)

Einverständniserklärung wichtig

 Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der sechs hessischen Ämter für Versorgung und Soziales profitieren. Denn sie können die Anträge leichter bearbeiten, da sie Daten aus dem Online-Antrag teilweise direkt in die Fachanwendung übernehmen können. Wer das digitale Angebot nutzt, darf allerdings nicht die unterschriebene und im Online-Antrag vorzufindende Einverständniserklärung vergessen.

Sie besagt, dass medizinische Unterlagen angefordert werden dürfen und kann als Bilddatei oder pdf-Dokument mit dem SB-Online-Antrag hochgeladen werden. „Sofern dies dem Antragsteller nicht möglich ist, kann er die unterschriebene Einverständniserklärung auch auf dem Postweg an das zuständige Versorgungsamt schicken“, betont Klein. Der Online-Antrag soll auch nach seiner Inbetriebnahme stetig weiterentwickelt werden, um den aktuellen Anforderungen gerecht zu werden.

Papierantrag weiterhin möglich

 Bei allen Vorteilen, die die Digitalisierung bietet: Den klassischen Papierantrag – und bei Bedarf eine persönliche Beratung – wird es auch weiterhin geben. „Viele Bürgerinnen und Bürger haben keinen Internetzugang“, weiß der RP-Mitarbeiter, der in Hessen für Grundsatzfragen des schwerbehindertenrechtlichen Feststellungsverfahrens und für die Fachaufsicht über die sechs Versorgungsämter zuständig ist. Alle Informationen rund um das Thema Schwerbehindertenrecht gibt es auf der Internetseite des Regierungspräsidiums rp-giessen.de unter „Soziales“. Wer direkt zum Online-Antrag möchte, findet diesen unter schwerbehindertenantrag.hessen.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert