Schausteller

Ein Beruf in der Coronakrise

Wie ergeht es den Schaustellern während der Coronakrise? Auch Peter Roie, der aus Altenstadt (Wetteraukreis) stammt, gehört diesem Berufsstand an. Er war komplett ausgebucht, bis das Virus kam. Mit der Pandemie sanken seine Buchungen auf Null.

Viele Hürden zu überwinden

Von einem komplett ausgebuchten Terminkalender auf null; das ist seit dem Shutdown die berufliche Realität von Peter Roie und seinen Schaustellerkollegen, berichtet das Regierungspräsidium Gießen. Roie ist in siebter Generation Schausteller. „Die Aufträge sind zu 100 Prozent eingebrochen, das war erst mal ein unglaublicher Schock“, berichtet er im Gespräch mit Regierungspräsident Christoph Ullrich, der sich bei einem Besuch bei Roie einen Eindruck von einer Branche verschaffte, die von der derzeit bestehenden Covid19-Pandemie besonders stark betroffen ist. Das  Regierungspräsidium (RP) Gießen ist hessenweit zuständig für Zelte und Fahrgeschäfte, die sogenannten Fliegenden Bauten.

Austausch über das schwierige Schaustellergewerbe in Coronazeiten (v.l.) Tim Roie, Roger Simak, Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich, Andreas Walldorf, Peter Roie und Andre Walldorf. (Foto: RP Gießen)

„Ich besuche Unternehmen, die in der Krise nicht den Kopf in den Sand stecken und weitermachen. Mich interessiert, wie die Dinge angegangen werden“, erklärt Regierungspräsident Ullrich den Gastgebern. Stellvertretend für rund 600 größere und kleinere Schaustellerbetriebe in Hessen waren bei dem Besuch anwesend: Peter und dessen Sohn Tim Roie (Schaustellerverband Frankfurt – Rhein/Main), Roger Simak (Geschäftsführer des Landesverbandes für Markthandel und Schausteller Hessen) sowie Schausteller Andreas Walldorf und dessen Sohn Andre aus Gießen.

Eine Idee: Mobile Freizeitparks

Mit innovativen Ideen und Konzepten versuchen die Schausteller nun, neue Geschäftsfelder zu erschließen, beispielsweise mobile Freizeitparks. „Fraglich ist allerdings, ob sich das Risiko für den Aufbau eines mobilen Freizeitparks mit einigen Fahrgeschäften und Attraktionen wirtschaftlich bezahlt macht“, sagte Peter Roie. Im Vorfeld sind enorme Investitionen für den Auf- und Abbau sowie den Transport der Gerätschaften erforderlich. Problem hierbei ist: Die Konsumlaune bei den Bürgern beschränke sich derzeit auf das Notwendige, merkt Roger Simak an.

Fahrgeschäfte und Jahrmarkt-Stände treffen leider oft nicht auf das erforderliche Interesse in der Bevölkerung, wenn diese nur einzeln irgendwo aufgebaut werden. Volksfeste und Jahrmärkte wirken stets nur in der Gesamtheit. Auch Hürden zur Erfüllung von Auflagen seien derzeit sehr hoch und schwer zu erfüllen. 

Was sind Fliegende Bauten?

Und was hat das Regierungspräsidium Gießen hiermit zu tun? „Unser Auftrag ist der Schutz der Menschen, die auf Jahrmärkten ihren Spaß haben sollen“, beschreibt Christoph Ullrich die Aufgabe des RP Gießen stellvertretend für die Gruppe, die die Fahrgeschäfte je nach Auftrag begutachten. Fliegende Bauten mit Mängeln, die die Sicherheit beeinträchtigen können, sollen dadurch erst gar nicht in Betrieb gehen. Fliegende Bauten sind nach § 68 der Hessischen Bauordnung (HBO) Absatz 1 bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden.
Bevor sie erstmals aufgestellt und in Gebrauch genommen werden, benötigen genehmigungspflichtige Fliegende Bauten eine Ausführungsgenehmigung in Form eines Prüfbuches (Absatz 2). Das Regierungspräsidium Gießen ist dafür zuständig, diese zu erteilen, zu verlängern und zu übertragen.  

rp-giessen.hessen.de

Titelbild: ein Riesenrad auf einem früheren Oktoberfest. (Fotoquelle: Wikipedia, Michael Fischlein)

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