Areal wird kleiner
Das geplante Rewe-Logistikzentrum bei Wölfersheim-Berstadt wird um drei Grundstücke kleiner, teilt die Bürgerinitiative „Bürger für Boden“ mit. Die BI wertet die Herausnahme der Flächen aus dem Umlegungsverfahren als TeilerfolgFläche schrumpft um 3,6 Hektar
Es handelt sich laut „Bürger für Boden“ um drei Grundstücke am östlichen Rand der geplanten Fläche. Dazu gehörten die beiden Flurstücke, deren Eigentümer nicht verkaufen wollen. Ihnen sei der Schutz des Bodens und damit der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen wichtiger als ein kurzfristiger hoher finanzieller Gewinn. „Die Herausnahme aus dem Umlegungsverfahren ist das Eingeständnis der Vorhabenbetreiber, dass sie an diese Grundstücke nicht herankommen. Offenbar scheut die Gemeinde Wölfersheim ein juristisches Verfahren“, schreibt die BI in einer Pressemitteilung. In diesem Verfahren wäre es um die Abwägung gegangen, ob eine Enteignung zugunsten der Interessen des privatwirtschaftlichen Rewe-Konzerns tatsächlich im Interesse des Gemeinwohls liegt.
Die Planfläche wird durch die Herausnehme der drei Grundstücke laut BI im Osten um etwa 3,6 Hektar kleiner. Diese Fläche fehle nun für den Bau des dort vorgesehenen Regenrückhalte- und des Löschwasserbeckens. Die BI vermutet, dass die Gemeinde Wölfersheim versucht, Nachbarflächen außerhalb des bisherigen Planareals anzukaufen. Dabei stelle sich die Frage, inwieweit das zu einer Änderung der Bauleitplanung führe. Der im Juni 2019 von der Gemeindevertretung beschlossene Bebauungsplan sei bisher noch nicht veröffentlich, damit auch noch nicht rechtswirksam. Das geltende Recht erlaube der Gemeinde Wölfersheim, die äußere Erschließung für das Vorhaben voran zu treiben, ohne dass vorab die juristischen Fragen dazu geklärt sind. Das geschehe aktuell in Form der Verlegung von Abwasserrohren auf gemeindeeigenen Feldwegen.
Die Gegner des Großprojekts bereiten Klagen zur Klärung rechtlicher Fragen und zur Überprüfung der von Rewe und der Gemeinde bezahlten Gutachtens vor. Die Möglichkeit zur Klage bestehe aber erst, wenn der Bebauungsplan veröffentlicht und damit rechtswirksam werde. Aus Sicht der BI ist die Herausnahme der Flächen aus dem Umlegungsverfahren als Teilerfolg zu werten. Außerdem habe sich gezeigt, dass die Solidarität, die die BI über ihren Rechtshilfefonds leisten kann, stark genug sei, um Betroffenen gegenüber den Interessen der Gemeinde und Rewe den Rücken zu stärken.