Pferdekopf Waldgirmes

Von Feilschen und Strategien

Von Michael Breuer 

Digital StillCamera

Das Feilschen um den Wert des römischen Pferdekopfes aus Waldgirmes vor dem Landgericht Limburg geht erst mal weiter.
Mitte Januar hatte das Land Hessen, genauer: das Ministerium für Wissenschaft und Kunst einen Vergleichsvorschlag eingebracht. Das Land will jetzt 515000 Euro Entschädigung an den Grundstücksbesitzer zahlen, auf dessen Acker 2009 der vergoldete Bronzekopf von Archäologen ausgegraben wurde.Der Besitzer des Grundstücks verlangt aber mehr.

Gericht verschiebt Termin

Das ist jetzt ein Menge mehr Geld als die 48000 Euro, die das Land im Entschädigungsfeststellungsverfahren für den Rest einer Reiterstatue – sehr wahrscheinlich des Kaisers Augustus – feilgeboten hatte. Denn aufgrund dieser geringen Summe hatte der Landbesitzer das Gericht angerufen. Er wollte nämlich 1,8 Millionen Euro als Entgelt für den Verzicht auf der ihm zustehenden Hälfte des römischen Kunstgegenstandes. Das Gericht appellierte Anfang Dezember 2016 an die Kontrahenten, sich auf Grundlage von 500000 bis 530000 Euro zu einigen. Das hat das Land Hessen jetzt offenbar getan. Das Gericht verschob daraufhin am 18. Januar 2017 den Verkündigungstermin vom 3. auf den 24. Februar. Damit sollte der klagende Grundstücksbesitzer mehr Zeit haben, über den Vorschlag des Landes nachzudenken. Dieser war schon nach der Gerichtsverhandlung im Dezember mit einem Angebot an das Land herangetreten. Der Vorschlag hatte aber keine Zustimmung gefunden.

So könnte die Statue ausgesehen haben.

Landbesitzer will 665000 Euro

Ob der Grundstücksbesitzer jetzt über das Angebot des Landes nachdenkt, ist allerdings fraglich, denn er machte selbst einen weiteren Vorschlag zur Güte. Inhalt: Der Wunsch nach 665000 Euro. Der Anwalt des Landbesitzers aus Waldgirmes, Bertold Schmidt-Thomé sagt: „Den gerichtlichen Vorschlag mit den 530000 Euro können wir rechnerisch nicht nachvollziehen.“ Und er kann vorrechnen, wie er mit den vom Gericht ermittelten und praktisch vorgegebenen Werten auf die geforderte Summe von 665000 Euro kommt. Darüberhinaus, so der Jurist, der auch Kunsthistoriker ist, habe das Land die Entschädigung für weitere kleinere Fundstücke der Bronzestatue, die ebenfalls dem Acker seines Mandanten entrissen wurden, unstatthafterweise mit in den Vergleichsvorschlag der 515000 Euro eingerechnet. Und die Anrechnung der üblichen Zinsen fehle auch.
Der Landbesitzer und sein Anwalt hoffen nun, dass das Gericht die Rechnung in der Offerte versteht und auf Basis der 665000 Euro einen neuen Vergleich anregt über den dann das Kunstministerium nachdenken sollte. Zumindest soll erreicht werden, dass das Gericht erklärt, wie es auf die 530000 Euro als Basis für eine Einigung gekommen ist.

Land will von seinem Angebot nicht abrücken

Es kann gut sein, dass das Gericht aber am 24. Februar alle bisherigen Strategien beendet und bekannt gibt, dass die Parteien sich nicht geeinigt haben, denn aus dem Ministerium für Wissenschaft und Kunst verlautete: „Wenn die Gegenseite das Vergleichsangebot nicht annimmt (das Angebot des Landes Hessen/Anm. d. Red.), wird sich das weitere Verfahren aus dem Verlauf“ des Gerichtstermins am 24. Februar ergeben. Dann wird sehr wahrscheinlich vom Gericht ein Gutachter beauftragt, den Wert des Pferdekopfes zu ermitteln. Damit wäre die Auseinandersetzung in der nächsten Runde. Da sieht sich der Anwalt des Landeigentümers aus Waldgirmes im Vorteil, denn schon bei der Gerichtsverhandlung Anfang Dezember wagte er die Prognose: „Ich kann mir vorstellen, dass ein neues Gutachten den Wert des Pferdekopfes auf deutlich über eine Million Euro taxiert.“

Mehr über die kurzlebige Römerstadt von Waldgirmes steht hier.

Ein Gedanke zu „Pferdekopf Waldgirmes“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert