Opferfest

Schächten verboten

Am 31. Juli 2020 beginnt das islamische Opferfest „Kurban Bayrami“. In diesem Zusammenhang weist das Veterinäramt des Landreises Gießen auf das Verbot des Schächten von Opfertieren – also ein Schlachten ohne vorherige Betäubung – hin.

Wichtige Vorschriften

 „Das Schächten bei vollem Bewusstsein ist nicht nur verboten, sondern auch vollkommen unnötig“, sagt der Leiter des Veterinäramtes Dr. Bruno Scherm. Schließlich gebe es tierschutzkonforme Alternativen, die viele Muslime und muslimische Theologen akzeptieren. „Rinder und Schafe können beispielsweise durch einen Stromschlag betäubt werden, ohne dadurch getötet oder äußerlich verletzt zu werden“, erklärt Scherm. Dadurch wird ebenso eine weitere Vorschrift des Islam erfüllt: Denn da das Herz weiter schlägt, ist die Ausblutung der Schlachttiere nicht beeinträchtigt.

Zudem dürfen Opfertiere nicht im Freien geschlachtet werden. So kann ein Schächten im Hinterhof als Gesetzesverstoß mit einer Strafe von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Außerdem muss jedes Tier vor der Schlachtung dem amtlichen Personal des Veterinär- und Verbraucherschutzamtes zur Schlachttieruntersuchung vorgestellt werden. Nach der Schlachtung muss untersucht werden, ob das Fleisch für den Verzehr geeignet ist, heißt es in einer Pressemitteilung des Kreises.

Das Veterinäramt empfiehlt daher, die Tiere in einem gewerblichen Schlachtbetrieb unter Betäubung schlachten zu lassen. Im Landkreis Gießen finden auch in diesem Jahr in mehreren Schlachtbetrieben tierschutzkonforme Opferfest-Schlachtungen statt. Welche Betriebe das sind, teilt das Veterinäramt des Landkreises unter der Telefonnummer 0641-9390-6200 mit.

Weitere Fragen zur Schlachtung von Tieren beantwortet der Fachdienst für Veterinärwesen und Verbraucherschutz beim Landkreis Gießen unter der Telefonnummer 0641 9390-6200 oder der E-Mail-Adresse poststelle.avv@lkgi.de.

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