Jugendförderung

Kreis Gießen schafft Ausnahmeregel

Vereine und Ehrenamtliche haben in der regionalen Kinder- und Jugendarbeit wie viele andere mit den Folgen der Corona-Krise zu kämpfen. Durch das Absagen etwa von Freizeiten, Zeltlagern, Gruppenstunden sowie der Aussetzung der hessischen Jugendsammelwoche im April 2020 sind viele Einnahmequellen für sie weggebrochen. Um die finanziellen Einbußen abzufedern, schafft die Jugendförderung des Kreises Gießen eine Ausnahmeregel auf Grundlage der Förderrichtlinie zur Arbeit mit jungen Menschen, berichtet die Pressestelle des Landratsamtes.

Nachweise per Mail

„Aktuell leiden besonders kleine Vereine unter finanziellen Ausfällen“, bedauert Jugenddezernent Hans-Peter Stock und fährt fort:„Wir möchten helfen, indem wir für abgesagte Veranstaltungen einen Teil der Kosten übernehmen.“  Bereits beantragte und bewilligte Förderungen für Veranstaltung, die ab dem 16. März 2020 stattfinden sollten, aber wegen der Einschränkungen abgesagt wurden, können problemlos auf einen späteren Zeitpunkt im Jahr 2020 verschoben werden. Der Antrag und die im Zwischenbescheid vorbehaltlich bewilligte Fördersumme bleiben gültig. Dafür sollten die Organisatoren lediglich das neue Datum per E-Mail an jugendfoerderung@lkgi.de senden.

Bei Veranstaltungen, die nicht nachgeholt werden können und für die Ausfall- beziehungsweise Stornokosten angefallen sind, werden die bisher eingeplanten Fördermittel zur finanziellen Unterstützung genutzt. Veranstalter, die davon betroffen sind, sollten einen Nachweis per E-Mail an jugendfoerderung@lkgi.de, per Fax an 064 9390-2209 oder per Post an Jugendförderung, Bachweg 9, 35398 Gießen senden. Die Ausfallkosten bis zur maximalen Höhe der im Zwischenbescheid jeweils vorbehaltlich bewilligte Summe wird der Kreis übernehmen. Diese Regeln gelten vorerst für Veranstaltungen, die bis einschließlich dem 3. Mai 2020 stattfinden sollten. 

Außerdem werden die in der „Richtlinie zur Förderung der Arbeit mit jungen Menschen im Landkreis Gießen“ angegebene Fristen für das Einreichen der Verwendungsnachweise verschoben. Die Verwendungsnachweise müssen nun bis Dezember 2020 statt wie bisher sechs Wochen nach Ende der Veranstaltung eingereicht werden. Bei offenen Fragen hilft Selena Peter von der Jugendförderung unter der Telefonnummer 0641 9390-9102. 

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