Geflügelpest

Veterinäramt weist auf Vorsichtsregeln hin

Der Landesbetrieb Hessisches Landeslabor hat bei fünf Höckerschwänen den Ausbruch der Geflügelpest nachgewiesen. Es handelte sich um fünf Geschwistertiere, die im Schutzgebiet Vogelsbergteiche in Freiensteinau im Vogelsbergkreis tot aufgefunden wurden. Das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler Institut hat diesen Nachweis nun bestätigt. Das teilte das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) mit, berichtet  das Landratsamt Gießen 

Geflügelhalter sollten vorbereitet sein

„Es handelt sich um den ersten Nachweis in dieser Saison in Hessen“, Dr. Stefanie Graff, kommissarische Fachdienstleiterin des Veterinäramts des Landkreises Gießen. Sie erläutert:  „Da dieser Fall in einem Gießener Nachbarlandkreis bei einer ansässigen Schwanenfamilie außerhalb eines Geflügelpest-Risikogebietes aufgetreten ist, muss davon ausgegangen werden, dass auch im Landkreis Gießen jederzeit die Geflügelpest bei Wildvögeln nachgewiesen werden kann.“ 

Ein Aufstallungsgebot wird im Landkreis Gießen noch nicht erlassen. Dennoch sollten sich Geflügelhalterinnen und -halter auf eine Aufstallungspflicht vorbereiten, damit sie kurzfristig Auslaufmöglichkeiten schaffen können, in die kein Wildvogelkot hineinfallen und auch kein Wildvogel eindringen kann. Entsprechende Merkblätter sind auf der Internetseite des Landkreises Gießen unter dem Schlagwort „Geflügelpest“ zu finden.

Konsequente Reinigung wichtig

Durch Vogelkot oder –kadaver kann das Virus auch auf Acker-, Grün- und Weideflächen verteilt werden. Daher weist Dr. Graff auf die Wichtigkeit einer konsequenten Reinigung und Desinfektion von Kleidung, Schuhen, Geräten und Fahrzeugen vor dem Kontakt mit Geflügel hin. Im Zusammenhang mit der Geflügelpest empfiehlt sie Desinfektionsmittel für die Tierhaltung, die gegen unbehüllte Viren (Viruszide) wirksam sind und von der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG) geprüft wurden.

Beispielsweise Wasservögel sind gefährdet. (Foto: Jörg-Peter Schmidt)

Weitere Informationen zu den entsprechenden Desinfektionsmitteln gibt es unter desinfektion-dvg.de 

Tote Vögel sofort melden

Tot gefundene Wildvögel – insbesondere Wasservögel, Greifvögel, Eulen und Schreitvögel – sollten umgehend dem Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz gemeldet werden. 

Obwohl es bisher keine Hinweise gibt, dass das aktuelle Geflügelpestvirus für Menschen gefährlich ist, sollten tote Wildvögel nicht mit den bloßen Händen angefasst werden. Für einen möglichen Transport sollten sie in eine gut verschlossene, stabile Plastiktüte verpackt werden. Treten nach dem Kontakt mit toten oder kranken Vögeln Krankheitssymptome wie Atemwegserkrankungen oder Bindehautentzündung auf, sollte ein Arzt aufgesucht werden.  

Das Veterinäramt des Landkreises Gießen ist erreichbar unter der Telefonnummer 0641 9390-6200 und der E-Mail-Adresse poststelle.avv@lkgi.de – Weitere Informationen zur Geflügelpest stellt der Landkreis auf seiner Internetseite lkgi.de bereit.

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