Frankfurter Rundschau

Ex-Beschäftigte kontra Insolvenzverwalter

Frühere Beschäftige der Frankfurter Rundschau, die das Haus mit freiner Abfindung verlassen haben, sind sauer auf den Insolvenzverwalter, weil der die Hand auf ihre  Abfindungen hält. Vor Gericht waren die Ex-FRler nun erfolgreich. Doch Insolvenzverwalter Schmitt will in Berufung gehen.

Geld steht Ex-Mitarbeitern zu

Die Frankfurter Rundschau existiert auch nach der Insolvenz 2012 weiter. Allerdings mit erheblich weniger Mitarbeitern. Viele verloren ihren Job, einige schon vor der Insolvenz. Und erstritten sich beim Arbeitgeber Abfindungen für den Verlust ihres Arbeitsplatzes. Doch ausgezahlt wurden sie nur teilweise, weil der Frankfurter Insolvenzverwalter Frank Schmitt sein Veto einlegte. Jetzt hat ihm das Landgericht Köln einen Strich durch die Rechnung gemacht. Doch Schmitt will weiter streiten. Die ehemaligen Mitarbeitern appellieren nun an den Insolvenzverwalter, auf eine Berufung zu verzichten.

In dem vorliegenden Fall geht es um acht ehemalige Redakteure. Sie wurden betriebsbedingt gekündigt. Im Gegenzug verpflichtete sich der Verlag der Frankfurter Rundschau, die Druck- und Verlagsgesellschaft Frankfurt (DuV), Abfindungen zu zahlen – insgesamt knapp 900 000 Euro. Das Geld wurde auf ein Konto der Hauptgesellschafterin, des Verlags Dumont in Köln, eingezahlt – insolvenzsicher, wie es Klauseln in den Verträgen vorsehen. Doch nach dem Aus der FR im November 2012 sollte davon plötzlich nicht mehr die Rede sein. Insolvenzverwalter Frank Schmitt von der Kanzlei Schultze & Braun reklamierte die Summe für sich, das Geld sollte der Masse zugeschlagen werden.

Zwei Jahre wurde gestritten, am 12. Mai schmetterte das Landgericht Köln Schmitts Klage in allen Punkten ab. Tenor: Das Geld stehe den ehemaligen Mitarbeitern zu, so die Richter. Sie beziehen sich dabei vor auf höchstrichterliche Entscheidungen in anderen Verfahren. Und ermahnen Schmitt, seine Pflichten als Insolvenzverwalter Ernst zu nehmen. Schmitt übe für die Dauer des Insolvenzverfahrens die Funktion des insolventen Arbeitgebers aus. “Er trägt deshalb auch dessen arbeitsvertraglichen Nebenpflichten, insbesondere die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Rechte und Interessen des Vertragspartners und die Pflicht, diesem den angestrebten Leistungserfolg auch zukommen zu lassen”. Will sagen: Schmitt möge bitteschön die Finger von den Abfindungen lassen.

Lukrative Insolvenzverfahren

Doch Schmitt ficht das offensichtlich nicht an. Bereits in der Hauptverhandlung im März hatte er ein Vergleichangebot ausgeschlagen. Auch danach scheiterten Versuche einer gütlichen Einigung. Stattdessen kündigte er Berufung gegen das Kölner Urteil an. Bei den früheren FR-Arbeitnehmern kommt das nicht gut an. „Das Geld war ausdrücklich für unsere Abfindungen hinterlegt worden und sollte auch für den Fall der Insolvenz an uns ausgezahlt werden. Genau das hat das Gericht auch so gesehen und letztendlich sämtliche Einwendungen des Insolvenzverwalters zerpflückt.

Das kann auch nicht verwundern, denn bereits zur Klageerhebung durch Herrn Schmitt waren die Gründe für die Klage mehr als fragwürdig. Sollte der Insolvenzverwalter vorhaben, bei einer solch deutlichen Abfuhr in die Berufung zu gehen, dann ist das verantwortungsloser Umgang mit dem Geld und der Zeit der Gläubiger“, sagt Michael Breuer, einer der Betroffenen. “Das Urteil ist eindeutig. Ich habe den Eindruck, Schmitt will das Insolvenzverfahren aus Eigeninteresse unnötig verzögern”, meint sein früherer Kollege Anton Seib.

Denn Insolvenzverfahren sind lukrativ – und Schmitt ist in der Szene kein Unbekannter. Bereits 2009 kam er bei der Liquidation der Frankfurter Wertpapierhandelsfirma Phoenix Kapitaldienst in die Schlagzeilen. Dort schlug er Einlagen von Kapitalanlegern der Masse zu – zu Unrecht, wie die Anleger klagten. “Durch die Transaktion stieg die Masse um 170 auf 230 Millionen Euro. Ein hübsches Geschäft für Schmitt. Weil sich das Honorar hauptsächlich nach der Masse bemisst, erhielt er allein für die ersten vier Monate als vorläufiger Insolvenzverwalter 3,2 Millionen Euro”, berichtete damals das “manager magazin”. Vermutlich werde sich das Verfahren noch Jahre hinziehen, daher rechneten Anleger mit einer Endvergütung von bis zu 30 Millionen Euro, so das Magazin. Schmitt bezeichnet damals die Summe als “weit entfernt von dem, was tatsächlich abgerechnet werden kann”. Dennoch klagt Markus Ross (48) vom Phoenix-Rechtsverfolgerpool: “Ein krasser Fall von Bereicherung.”

Gelddruckmaschine

Um so viel Geld geht es beim Insolvenzverfahren in Sachen Frankfurter Rundschau nicht. Schmitt rechnet in seinem Bericht vom März 2015 aber immerhin mit Vergütungen für seine Leistungen von 2,7 Millionen Euro. Und selbst die fünf Mitglieder des Gläubigerausschusses erhalten insgesamt 200 000 Euro. Für ein paar Sitzungen im Jahr. Zum Vergleich: Die Masse bezifferte sich laut Auskunft des Insolvenzverwalters Ende März auf 6,8 Millionen. Aber Schmitt schielt weiterhin auf die Abfindungen, die den ehemaligen Mitarbeitern als Altersversicherung dienen sollten. Obwohl das Verfahren weitgehend abgeschlossen und die Zahl der Gläubiger überschaubar ist.

Denn eigentlich könnte das Insolvenzverfahren bald abgeschlossen werden. Den dicksten Einnahmebrocken nämlich kann sich Schmitt zugute schreiben. Das Druckerei- Gelände in Neu-Isenburg, das insgesamt eine Fläche von rund 56 000 Quadratmetern umfasst, soll nach Informationen des Landboten verkauft worden sein. Das Geld, so ist zu hören, soll im Juni angewiesen werden. Ein Teilstück des Geländes wurde bereits vor Monaten veräußert und brachte laut Insolvenzbericht rund 770 00 Euro ein.

Doch das Verfahren soll weitergehen, so will es Liquidator Schmitt. Und niemand kann ihn daran hindern. Denn Insolvenzverwalter haben eine ungeheure Macht, die nicht einmal von den Insolvenzrichtern eingedämmt wird. Die Branche ist, glaubt man den Recherchen des “manager magazins”, durchsetzt von “findigen Abzockern und unprofessionellen Abwicklern”. 1000 der rund 1900 in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter sollte man aussortieren, fordert Hans Haarmeyer, ein ehemaliger Konkursrichter. “Denen”, so der Jurist, “würde ich nicht einmal die Betreuung meiner Mutter im Altersheim übertragen.”

Das sah einer der Branche vor einigen Jahren noch anders. “Es gibt nichts Besseres: Man ist staatlich gedeckt und arbeitet an einer Gelddruckmaschine.” Das sagt nicht Frank Schmitt. Das sagte Reinhard Mühl. Er muss es wissen. Er war Insolvenzverwalter. Über viele Jahre hinweg stopfte Mühl Löcher laut “manager magazin” eines von ihm gegründeten Unternehmens mit Kapital aus Insolvenzmassen, und kein Richter oder Rechtspfleger wurde misstrauisch. 2007 bestrafte das Landgericht Hildesheim den geständigen Angeklagten wegen Veruntreuung von 45 Millionen Euro in 106 besonders schweren Fällen mit acht Jahren Haft.

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