Urteil in Sachen Frankfurter Rundschau
Mehr als drei Jahre nach der Insolvenz der Frankfurter Rundschau müssen acht ehemalige Redakteure ihre Abfindungen in den Wind schreiben. Sie hatten versucht, das auf einem Extra-Konto geparkte Geld vor dem Zugriff des Insolvenzverwalters zu schützen. Vergeblich.
Abfindungen sind futsch
Zahlreiche Redakteure und Angestellte der Frankfurter Rundschau gingen 2011 auf Abfindungs-Angebote ein, als die traditionsreiche Zeitung gerade in der Krise steckte. Aus dieser Gruppe machten 21 Angestellte den Fehler, die Auszahlung der teils sechsstelligen Summen auf Ende 2012 zu legen. Sie bekamen keinen Cent, denn am 13. November 2012 meldete FR-Geschäftsführer Karl Heinz Kroke Insolvenz an. Obwohl der Mehrheits-Gesellschafter Dumont damals noch mehrere Millionen Euro in einer Patronatserklärung für das defizitäre Unternehmen zugesichert hatte.
Damals sahen rund 500 Beschäftigte ihr berufliches Armageddon. Die meisten wurden gefeuert. Nur etwas mehr als 20 Redakteurinnen und Redakteure, einige Drucker und Fachangestellte wurden vom Käufer des Pleite-Unternehmens übernommen – der Frankfurter Societäts-Stiftung, die auch die Frankfurter Allgemeine und die gerade 70 Jahre alt gewordene Frankfurter Neue Presse herausgibt. Die verschlankte „neue“ Frankfurter Rundschau schreibt derweil laut Geschäftsführung schwarze Zahlen.
Über Schulden und Vermögen der „alten“ FR wacht derweil der Insolvenzverwalter Frank Schmitt aus der Frankfurter Kanzlei Schultze und Braun. Er hat mittlerweile alle Maschinen und das Druckereigelände in Neu-Isenburg verkauft und hütet mehrere Millionen Euro auf einem Konto. Davon sollen irgendwann die zahlreichen Gläubiger ihre Anteile bekommen. Sie verlangen ein Mehrfaches der Summe, werden also mit einer noch unbekannten Insolvenzquote abgespeist.
Acht ehemalige FR-Beschäftigte hatten schon vor der Insolvenz darüber nachgedacht, wie sie ihre Abfindungen schützen könnten. Auf ihren Druck hin wurden 2012 knapp 900 000 Euro auf ein Sonderkonto überwiesen. Doch der Insolvenzverwalter Schmitt erhob Anspruch auf dieses Geld, um es auf alle Gläubiger zu verteilen. In der ersten Instanz hatten die acht Sonderkonto-Aspiranten noch Hoffnung, ihre gesamten Abfindungen ausgezahlt zu bekommen. In der zweiten Instanz entschied jedoch das Oberlandesgericht Köln ganz anders: Das Geld müsse dem Insolvenzverwalter ausgehändigt werden, hieß es im Urteil am 13. April 2016. Mit dem Hauptargument: Bei der Einrichtung des Sonderkontos sei nicht festgelegt worden, für wen konkret die knapp 900 000 Euro bestimmt seien. Dumont hatte nach der Insolvenz behauptet, man wisse garnicht, wer die Nutznießer des Geldes seien.
Daraus lernt man: Wer seine Abfindung vor einer möglichen späteren Arbeitgeber-Insolvenz schützen will, sollte sie sofort einkassieren und das Unternehmen verlassen. Oder aber seine Zugriffsberechtigung und den Bestimmungszweck des beiseite gelegten Geldes bereits vor Abschluss eines Abfindungsvertrages durch den Bundesgerichtshof üb erprüfen lassen. Nur dann kann er sicher sein, dass er das Geld auch tatsächlich erhält.
Der Neue Landbote berichtete über diese Sache bereits im Mai 2015.
Lieber Klaus,
Liebe Ehemalige der FR, das ist ein Tiefschlag für euch und alle Arbeitnehmer. An dem Bespielt wird deutlich, dass es an einem Gesetz fehlt, dass bei Insolvenz zuerst die Arbeitnehmeransprüche zu bedienen sind. Bleibt uns nichts anderes übrig als weiter für bessere Arbeitnehmerrechte zu kämpfen.
In Solidarität
Harald Fiedler
Liebe Ex-Kollegen,
dieser Fall macht mich richtig zornig. Dieses ungerechte Urteil zeigt mal wieder, wer in unserem Staat die Macht hat.
Wenn ich etwas jünger wäre, ginge ich jetzt wütend auf die Barrikaden…
Mitfühlende Grüße von Peter Gwiasda