Coronavirus

Infiziert trotz Impfung 

Während einer 2G-Freizeitveranstaltung in Gießen haben sich offenbar Mitte Oktober 2021 elf Personen trotz ihres vollständigen Impfschutzes mit dem Coronavirus infiziert und in einigen Fällen auch deutliche Symptome entwickelt. Dem Gesundheitsamt liegen aber keine Hinweise darauf vor, dass Veranstalter die Kontrolle der Impfnachweise vor dem Einlass vernachlässigt haben.

„Auch Personen mit vollständigem Impfschutz können sich infizieren und unbemerkt das Virus weitertragen – wenn auch das Risiko wesentlich geringer ist als bei Menschen ohne Impfung“, erklärt in einer Pressemitteilung des Landkreises Gießen Johanna de Haas, Leiterin des Sachgebiets Covid 19 im Kreisgesundheitsamt. Überwiegend verliefen die Infektionen geimpfter Menschen ohne Symptome oder mit milden Symptomen, dennoch seien in Ausnahmen auch schwere Verläufe möglich. 

Einzelne Fälle in Altenheimen

Auch in Alten- und Pflegeheimen beobachtet das Gesundheitsamt in einzelnen Fällen Impfdurchbrüche, also die Erkrankung geimpfter Menschen am Erreger. Dabei spielt auch eine Rolle, dass bei älteren Menschen das Immunsystem weniger gut einen anhaltenden Schutz nach der Impfung aufbaut als bei Jüngeren.

Weiterhin Vorsicht geboten

Das Gesundheitsamt weist aus dem aktuellen Anlass daraufhin: Auch eine vollständige Impfung bedeutet nicht, dass Hygiene, Lüften und Maske nicht mehr nötig sind. „Gerade in der kalten Jahreszeit, wenn sich viele Menschen in Innenräumen begegnen, gibt es ein größeres Risiko für Infektionen“, erklärt Medizinerin Johanna de Haas.

Wichtig ist vor allem: Wer Krankheitsanzeichen wie Husten, Schnupfen oder Fieber entwickelt, sollte immer den Kontakt zu anderen Menschen vermeiden und diese in einer Arztpraxis abklären – und zwar auch dann, wenn es einen vollständigen Impfschutz gibt. Anlaufstelle für einen PCR-Test bei Symptomen einer Covid-Erkrankung sind die Hausarztpraxis oder der Ärztliche Bereitschaftsdienst.

Weniger Risiko durch Impfen

Weiterhin sei es wichtig, dass sich so viele Menschen wie möglich impfen lassen, darauf weist Landrätin Anita Schneider hin: „Je mehr Menschen sich impfen lassen, desto geringer ist das Risiko für Übertragungen insgesamt. Neben den Arztpraxen der Region bietet der Landkreis mit seinen Partnern, dem Roten Kreuz und den Johannitern, weiterhin leicht zugängliche Impfungen durch den Impfbus, Sonderimpfaktionen und die Impfambulanz in Gießen.“

Wo man sich informieren kann

Dieses Angebot ist vor allem wichtig für ältere Menschen, für die bereits die Möglichkeit einer Auffrischungsimpfung besteht. Dazu gehören unter anderem alle Geimpften über 70 Jahre. Infrage kommen auch alle Geimpften über 60 Jahre mit einer Grunderkrankung, die das Risiko für einen schweren Verlauf einer Covid-19-Infektion erhöht. Voraussetzung ist immer, dass die vorige Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt.

Informationen zu den Impfangeboten gibt es auf der Corona-Informationsseite des Landkreises corona.lkgi.de

Tipps zur Umsetzung von 2 G

Aus aktuellem Anlass weist das Gesundheitsamt auf die Bedingungen für Veranstaltungen, Handel oder Dienstleistung nach dem 2G-Prinzip hin. Immer wieder wird das Gesundheitsamt wegen einer vorherigen Genehmigung von 2G-Veranstaltungen angefragt. Veranstaltungen oder der Zugang zu Geschäften nach dem 2G-Modell benötigen aber keine vorherige Genehmigung durch das Gesundheitsamt. Geregelt ist das 2G-Prinzip in der Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen.

Der Zutritt ist dann ausschließlich Geimpften und Genesenen gestattet. Dies gilt für alle anwesenden Personen (Teilnehmende und Personal).

 Es gibt keine Ausnahmeregelung für ungeimpfte Personen ab 12 Jahren – auch dann nicht, wenn diese sich z.B. aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Kinder unter 12 Jahren dürfen mit einem Negativnachweis eingelassen werden. Als Negativnachweis kann zum Beispiel das Testheft der Schulen dienen. Kinder bis einschließlich 6 Jahre oder Kinder bis zur Einschulung dürfen auch ohne Testnachweis eingelassen werden.

Verantwortliche einer Veranstaltung oder Geschäftstreibende haben am Einlass sicherzustellen, dass nur geimpfte und genesene Personen Zutritt haben. Aushänge müssen darauf hinweisen, dass alle andere Personen keinen Zutritt haben. Zum Impf- oder Genesenennachweis muss unbedingt ein amtliches Ausweispapier im Original vorgelegt werden (z.B. Personalausweis oder Führerschein).

Bei einer Veranstaltung oder dem Betrieb eines Geschäfts nach dem 2G-Zugangsmodell entfallen die Maskenpflicht, es ist kein Abstands- und Hygienekonzept erforderlich, es gibt keine Beschränkung der Personenzahl und es ist keine Erfassung der Kontaktdaten erforderlich.

Ein Verstoß gegen eine der genannten Bedingungen wird als Ordnungswidrigkeit mit teilweise hohen Bußgeldern geahndet.

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