Coronavirus

Kein Präsenzunterricht in Lollar

An der Clemens-Brentano-Europaschule (CBES) in Lollar (Kreis Gießen) wird der Präsenzunterricht für alle Jahrgänge bis einschließlich 20. November 2020 ausgesetzt. Dies ordnet das Gesundheitsamt des Landkreises Gießen in Abstimmung mit der Schulleitung an.

Verstärkte Hygieneregeln

An der CBES waren am Mittwochabend,  4. November freiwillige Reihentestungen angelaufen. Diese erfolgten mit Unterstützung des Deutschen Roten Kreuzes an mehreren Tagen für die unterschiedlichen Jahrgänge. Letzter Termin für die Oberstufenschülerinnen und -Schüler: Montagabend, 9. November. Bis zum Samstag, 7. November 2020 gab es an der Gesamtschule insgesamt 28 positiv getestete Schülerinnen und Schüler – darunter auch Fälle, die bereits vor Beginn der Tests bekannt waren, berichtet die Pressestelle des Landratsamts. Das Gesundheitsamt rechnet damit, dass erst Ende der Woche sämtliche Ergebnisse vorliegen. Mit dem Aussetzen des Präsenzunterrichts möchte das Gesundheitsamt mit Blick auf die hohe Sieben-Tage-Inzidenz in Lollar Vorkehrung treffen, bis der Umfang des Infektionsgeschehens an der Schule ermittelt ist.

Der Präsenzunterricht an der CBES Lollar ist unterbrochen. (Foto: Jörg-Peter Schmidt)

Grundsätzlich präzisiert das Gesundheitsamt künftig das Vorgehen an Schulen, wenn Schülerinnen, Schüler oder Lehrkräfte positiv auf das Coronavirus getestet werden. Bisher wurde in diesem Fall häufig pauschal Quarantäne für eine gesamte Klasse angeordnet. Vor dem Hintergrund verstärkter Hygienevorkehrungen wird dies so nicht mehr der Fall sein. Denn Abstände, Masken und regelmäßiges Lüften tragen deutlich dazu bei, dass das Risiko einer Ansteckung reduziert wird. 

An den weiterführenden Schulen gilt mittlerweile  Maskenpflicht. Der Landkreis Gießen sieht außerdem ab der siebten Klasse auch einen Mindestabstand von Arbeitsplätzen in Unterrichtsräumen von 1,5 Metern vor. In der Umsetzung im Schulalltag bedeute dies, dass Schulen auch die Option des Wechsels zwischen Präsenz- und Distanzunterricht nutzen können, um Lerngruppen zu verkleinern und so Abstände einzuhalten, erklärt Schuldezernentin Dr. Christiane Schmahl. Sie erläutert:„Diese Regelung ist allerdings erst ab Klasse sieben vorgesehen, weil der Wechsel in den Distanzunterricht für die Klassen eins bis sechs wegen des geringeren Alters der Kinder und der damit verbundenen Aufsichtspflicht die Anwesenheit eines Elternteils zu Hause erzwingen würde.“ 

Wann ist Quarantäne notwendig?

Ob jemand nach dem Kontakt mit einer positiv getesteten Person in Quarantäne muss, hängt immer vom Umfang und der Dauer des Kontakts ab. „Ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht zum Beispiel dann, wenn sich jemand mit einer infizierten Person mindestens 15 Minuten lang ungeschützt von Angesicht zu Angesicht unterhalten hat oder sich mindestens 30 Minuten lang mit ihr in einem nicht durchlüfteten, begrenzten Raum aufgehalten hat“, erklärt Dr. Anja Hauri, Sachgebietsleitung Hygiene im Gesundheitsamt. 

Diese Umstände werden derzeit durch die Hygienevorkehrungen an den Schulen vermieden. Erfährt das Gesundheitsamt vom positiven Test eines Schülers, werden weiterhin die Kontakte im privaten Umfeld verfolgt. Von einer Quarantäne für die gesamte Klasse kann jedoch in der Regel abgesehen werden. Dies gilt ab der siebten Klasse – für Grundschulen  ändert sich das bisherige Vorgehen nicht. „Hier gibt es keine Maskenpflicht – es sei denn in klassenübergreifenden Unterrichtsangeboten“, erklärt Schuldezernentin Schmahl. Für die Klassen 5 und 6 wiederum Maskenpflicht, aber kein Abstandsgebot. Deswegen werden sich die Quarantänemaßnahmen nicht auf die ganze Klasse, sondern auf die Sitznachbarn beziehen.

Das Gesundheitsamt und die Schuldezernentin verweisen darauf, dass dieses Vorgehen so bereits in anderen hessischen Landkreisen gewählt wurde. Es stellt mit Blick auf die stark steigenden Corona-Neuinfektionen auch sicher, dass der Schulalltag so weit wie möglich bestehen und die Fallermittlung des Gesundheitsamtes für die Schulen entlastet werden kann. 

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