13 Betreuer und 60 Kinder in Quarantäne
Ein Kind der Kindertagesstätte „Rappelkiste“ in Pohlheim-Holzheim wurde positiv auf das Coronavirus getestet. Alle Mitarbeiter und Kinder, die zwischen dem 12. und 14. Oktober 2020 in der Einrichtung waren, sind nun vorsorglich in Quarantäne.Coronavirus in Kita in Holzheim
Die Kita arbeitet teilweise mit einem „offenen Konzept“. Das erhöhte Infektionsrisiko kann somit nicht auf einzelne Gruppen beschränkt werden, teilt die Pressestelle des Landratsamts mit. Insgesamt 13 Betreuer und 60 Kinder befinden sich bis zum 28. Oktober 2020 in Quarantäne. Das Gesundheitsamt des Landkreises Gießen betreut die Einrichtung samt Personal und betroffenen Familien. Weitere Testungen erfolgen nach Symptomen.
Thema Masken an Schulen
In einer weiteren Pressemitteilung des Landkreis Gießen geht es um eine Allgemeinverfügung für Schulen. Nach den erhöhten Coronazahlen durch Reiserückkehrer im Sommer 2002 wirkt der Landkreis Gießen dem Infektionsgeschehen nach den Herbstferien mit einer Allgemeinverfügung entgegen. In den letzten vier Wochen vor den Herbstferien waren insgesamt neun Schulen im Landkreis Gießen teilweise mehrfach von Coronafällen betroffen. Besonders bei Schulen ohne festen Klassenverband, wie zum Beispiel Kurssysteme, führte dies zu hohen Quarantänezahlen.
Mit der neuen Allgemeinverfügung gilt an allen Schulen im Landkreis Gießen ab der fünften Jahrgangsstufe die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Ausnahme ist der Präsenzunterricht im Klassenverband. Auch beim Essen und Trinken sowie während des Schulsports besteht die Pflicht nicht. Ausgenommen sind ebenfalls Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können. Die erweiterte Maskenpflicht entfällt, sofern die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln des Robert Koch-Institutes, insbesondere der Mindestabstandes von 1,5 Meter, eingehalten werden können.
Wann Arztbesuch geboten ist
Der Landkreis Gießen empfiehlt dringend, den praktischen Schulsport außerhalb geschlossener Räume stattfinden zu lassen. In jedem Fall wird zu einem Mindestabstand von 1,5 Meter geraten. Schüler sowie Lehrer und Betreuer mit Erkältungssymptomen (wie zum Beispiel Fieber oder Geruchs- und Geschmacksverlust) müssen sich umgehend an ihren Hausarzt oder das Gesundheitsamt zur Beratung wenden. Bis zur Feststellung der medizinischen Unbedenklichkeit dürfen sie das Schulgelände nicht betreten. Nach Bekanntwerden eines positiven Testergebnisses eines Schülers müssen die Mitschüler des betroffenen Klassenverbandes bis 14 Tage nach dem letzten gemeinsamen Kontakt eine Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht tragen.
Die Allgemeinverfügung tritt am Sonntag, 18. Oktober 2020, in Kraft und gilt bis einschließlich Sonntag, 1. November 2020. Im Wortlaut nachzulesen ist sie im Internet unter www.lkgi.de