Coronavirus

Maskenpflicht in Zügen

Von Jörg-Peter Schmidt

Zwar besteht in Zügen aufgrund der Corona-Vorschriften die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Wenn sich aber jemand  verweigert, haben die Zugbegleiterinnen und -begleiter selbst keine rechtliche Handhabe, den jeweiligen Fahrgast zum Aufziehen der Maske zu zwingen. Die Polizei muss in solchen Fällen gerufen werden. Diese Rechtslage bestätigen in Stellungnahmen zuständige Institutionen.

Bei Verweigerung muss Bahn Polizei rufen

Einige Fahrgäste hatten beobachtet, dass dem Bahnpersonal zunächst quasi die Hände gebunden sind, wenn es in Einzelfällen zum Verweigern des Tragens der Maske kommt. Deshalb fragte der „Landbote“ den Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV). Der Stellvertretende Pressesprecher Maximilian Meyer antwortete hierzu: „Die Einhaltung der Verordnung zur Mund-Nasen-Bedeckung ist für die Gesundheit von Fahrgästen und Personal sowie der weiteren Erhöhung der Fahrgastnachfrage entscheidend. Entsprechend hat der Verkehrsverbund RMV die Verkehrsunternehmen wie die DB Regio AG gebeten, die Einhaltung im Rahmen von Fahrkartenprüfungen und Sicherheitsbestreifungen sofern nötig auch durch Anwendung des Hausrechts durchzusetzen. Maßgeblich bei der Ahndung der Verordnung des Landes Hessen zur Mund-Nasen-Bedeckung sind allerdings die Ordnungs- und Polizeibehörden.“
Thomas Kraft, Regionalsprecher des Fahrgastverbandes Pro Bahn Mittelhessen, berichtet: „Es gibt keine Gesetzesgrundlage, auf der ein Zugbegleiter oder anderer Mitarbeiter etwas durchsetzen kann. Beim Widersetzen muss man grundsätzlich die Polizei rufen.“ Soweit Thomas Kraft. 

In Zügen gilt die Maskenpflicht.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bahn sind also auf den „guten Willen“ der Fahrgäste angewiesen, der meistens auch vorhanden ist. Muss die Polizei zur Hilfe gerufen werden, bedeutet dies: Warten auf die Ordnungshüter. Fest steht allerdings: Die Deutschen Bahn (DB) ist bestrebt und engagiert,  dass aufgrund der Corona-Gefahr Masken aufgesetzt werden. Eine entsprechende Pressemitteilung übersandte dem „Landboten“ Sylvia Wagner vom DB-Regionalbüro Kommunikation, Pressesprecherin für Hessen, Rheinland Pfalz, Saarland. In der Pressemitteilung heißt es: „Mit einer bundesweiten Präventionsaktion erinnert die DB ihre Kunden daran, ihre Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. In den Zügen und Bahnhöfen ist dies verpflichtend. Die Bundesländer haben sich auf die Maskenpflicht in der Bahn und allen öffentlichen Verkehrsmitteln deutschlandweit verständigt und diese in ihren jeweiligen Verordnungen umgesetzt. Präventionsteams der DB sensibilisieren Bahnkunden zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung und informieren, wie man sich unterwegs vor einer Corona-Ansteckung schützen kann. Reisende ohne Maske erhalten von den DB-Mitarbeitern kostenlose Einweg-Modelle.“

Sicherheit hat Priorität

Insgesamt gebe die Deutsche Bahn bundesweit mehr als 300.000 Masken an Reisende und Bahnhofsbesucher aus. Seitdem   sprechen Präventionsmitarbeiter der DB in Berlin Fahrgäste ohne Maske an. 

In einem weiteren Absatz dieser Pressemitteilung unterstreicht Hans-Hilmar Rischke, Leiter Konzernsicherheit bei der DB: „Sicherheit hat für uns höchste Priorität. Im Moment gehört dazu auch der Schutz vor Infektionen. Wir möchten, dass alle unsere Fahrgäste sich wohl und sicher fühlen, am Bahnhof und im Zug. Das geht aber nur mit Rücksichtnahme und einem verantwortungsvollen Miteinander.“ Soweit Hans-Hilmar Rischke.

Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bahn sind verpflichtet, Schutzmasken zu tragen. Bahnmitarbeiter haben bereits zahlreiche Masken an Fahrgäste verteilt. (Foto: Deutsche Bahn)

Bleibt abschließend die Frage: Kann man die rechtliche Lage ändern, so dass Bahnmitarbeiter in den erwähnten Einzelfällen bei der Verweigerung die Maskenpflicht selbst durchsetzen können? Bei der Klärung dieses Themas ist allerdings zu berücksichtigen, dass es – wiederum in Einzelfällen – Fahrgäste gibt, die auf die entsprechende Aufforderung aggressiv reagieren. Wie gesagt: So negativ reagiert nur eine Minderheit.  

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