Coronaschutz

Impfauffrischung schon jetzt möglich

Noch bis Ende September 2021 ist das Impfzentrum des Landkreises Gießen in Heuchelheim in Betrieb. Das Impfzentrum steht auch für Personen offen, die für eine Auffrischungsimpfung zum Schutz vor dem Coronavirus infrage kommen. Die Voraussetzung ist in jedem Fall, dass die zweite Impfung länger als sechs Monate zurückliegt.

Auffrischungsimpfungen sind möglich für:  Menschen ab dem 80. Lebensjahr und pflegebedürftige Menschen. Menschen, die zuvor eine vollständige Impfung mit einem Vektorimpfstoff erhalten haben (Impfstoffe von AstraZeneca oder Johnson & Johnson) – sie erhalten eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff (Biontech oder Moderna). Menschen mit einer hochgradigen Immunschwäche – zum Beispiel einem angeborenen Immundefekt, Erkrankungen der weißen Blutzellen. Menschen, die eine immunschwächende Therapie (oder Bestrahlung) zum Beispiel wegen einer Tumorerkrankung oder wegen einer entzündlichen Erkrankung erhalten. Menschen, die eine Organ- oder Stammzellentransplantation erhalten haben.

Im Impfzentrum in Heuchelheim ist der Aufrischungsschutz bereits möglich.  (Foto: Jörg-Peter Schmidt)

Weiterhin Schutzimpfungen

Das Impfzentrum des Landkreises Gießen schließt gemäß dem Einsatzbefehl des Landes Hessen Ende September 2021. Der Landkreis wird allerdings weiterhin mithilfe seiner Kooperationspartner DRK und Johanniter Unfallhilfe Corona-Schutzimpfungen anbieten. Der Kreisausschuss hat in seiner vergangenen Sitzung eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung beschlossen.

Impfbus auch künftig unterwegs

„Impfteams werden weiterhin bei Sonderimpfaktionen zum Einsatz kommen und unter anderem mit einem Impfbus leicht erreichbare Impfangebote vor Ort machen“, erklärt Landrätin Anita Schneider. „Damit tragen wir als öffentlicher Gesundheitsdienst neben der Ärzteschaft zur Umsetzung der nationalen Impfstrategie bei.“ So können die Impfteams zum Beispiel auch dann zum Einsatz kommen, wenn in Pflegeeinrichtungen eine größere Zahl von Menschen geimpft werden müssen und die kooperierenden Praxen Unterstützung benötigen. Bund und Länder beabsichtigen die Kostenübernahme für die Impfungen.

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