Corona-Selbsttest

Was zu beachten ist

Corona-Schnelltests zur Selbstanwendung sind seit kurzem an vielen Stellen im freien Verkauf zu bekommen. Zusätzlich gibt es kostenlose Testangebote durch das Gesundheitsamt und weitere Anbieter. Negative Testergebnisse entbinden aber nicht von Abstands- und Hygieneregeln. Und was ist zu tun, wenn der Test positiv ausfällt? Das Gesundheitsamt des Landkreises Gießen gibt Hinweise.

Es ist zwischen drei Tests zu unterscheiden, informiert das Gesundheitsamt: PCR-Tests und Antigen-Schnelltests, die professionell durchgeführt werden, und Selbsttests (sogenannte Laientests).  Ein PCR-Test erfolgt durch einen Abstrich in Nase und Rachen durch medizinisches Personal. Der Test wird im Labor ausgewertet. Ein Antigen-Schnelltest erfolgt durch einen Abstrich in Nase oder Rachen durch geschultes Personal. Die Auswertung erfolgt vor Ort. Nach wenigen Minuten liegt das Ergebnis vor. Ein Selbsttest erfolgt meist durch einen Nasenabstrich. Jeder kann diesen zuhause selbst vornehmen. Die Auswertung erfolgt ebenfalls vor Ort. Nach wenigen Minuten liegt das Ergebnis vor. 

Wichtig: Antigen-Schnelltests und Selbsttests haben im Vergleich zum PCR-Test eine höhere Fehlerrate. Bei einem positiven Testergebnis sollte immer zur Bestätigung ein PCR-Test erfolgen. Verpflichtend ist der PCR-Test jedoch nur nach einem positiven Selbsttest (Laientest).

Wann Quarantäne notwendig ist

Aber: Wer ein positives Testergebnis hat, muss sich immer – verpflichtend – umgehend nach Hause und in Isolation begeben. Bei einem positiven Ergebnis eines professionell durchgeführten Tests müssen auch alle Haushaltsangehörigen in Quarantäne. Nach einem positiven Ergebnis des Selbsttests sollten die Hausarztpraxis oder der ärztliche Bereitschaftsdienst unter Telefon 116117 erste Ansprechpartner sein, um einen PCR-Test zu bekommen. 

Fällt ein Schnelltestergebnis bei den kostenlosen Testangeboten des Gesundheitsamtes oder weiterer Anbieter positiv aus, erfolgt der PCR-Abstrich zur Überprüfung direkt vor Ort.

Positives Ergebnis Gesundheitsamt melden

Alle positiven Testergebnisse müssen dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Kenntnis über positive PCR-Tests erhält das Gesundheitsamt in der Regel über die auswertenden Labore. Auch die Anbieter kostenloser Schnelltests nach der Teststrategie des Bundes sind verpflichtet, dem Gesundheitsamt positive Ergebnisse mitzuteilen.

Wer einen Selbsttest vornimmt und positiv ist, kann dies dem Gesundheitsamt über ein Online-Formular auf der Seite corona.lkgi.demitteilen. In einer automatisch versandten E-Mail folgen dann weitere Hinweise. Das Gesundheitsamt stellt auf der Internetseite ebenfalls einen Überblick über die eigenen Angebote für kostenlose Tests sowie die von weiteren Anbietern anzeigten Angebote bereit.

Testergebnis ist Momentaufnahme

Auch wer ein negatives Testergebnis hat, muss sich trotzdem weiterhin ab Abstands- und Hygieneregeln halten und beim Kontakt mit anderen Menschen eine Maske tragen. Testergebnisse sind immer eine Momentaufnahme – eine Infektion kann zum Beispiel kurz davor oder danach erfolgt sein. Das negative Ergebnis eines Schnelltests ist nur 24 Stunden gültig.

Titelbild: Auch wenn der Tests negativ ausfällt: Die Abstands- und Hygieneregeln müssen (nicht nur beim Einkaufen) eingehalten werden. (Foto: Jörg-Peter Schmidt) 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert