Entschädigung für Dezember
Wer als Folge des Bund-Länder-Beschlusses vom 28. Oktober 2020 seinen Betrieb schließen musste, kann nun auch für Dezember 2020 eine Entschädigung beantragen, teilt der Landkreis Gießen mit. Wie die Novemberhilfe kann auch die Dezemberhilfe nur über Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, sogenannte prüfende Dritte, beantragt werden. Ausgenommen sind Soloselbstständige mit einem Förderhöchstbetrag von 5.000 Euro.Die Berechtigten
Berechtigt sind Unternehmen aller Größen (auch öffentliche und gemeinnützige), Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb aller Branchen, die als Folge des Bund-Länder-Beschlusses vom 28.10.2020 ihren Betrieb schließen mussten. Dies gilt auch für Unternehmen und Soloselbstständige, die mindestens 80 Prozent ihrer Umsätze mit den oben genannten Betrieben erzielen.
Die Förderhöhe
Die Förderhöhe beträgt 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats. Wenn im November oder Dezember trotz der grundsätzlichen Schließung Umsätze erzielt werden, so werden diese bis zu einer Höhe von 25 Prozent des Vergleichsumsatzes nicht angerechnet. Eine Ausnahme gilt für gastronomische Betriebe: Für die Förderung angerechnet wird nur der Verzehr vor Ort. Das bringt für Betriebe den Vorteil, dass der Außer-Haus-Verkauf somit nicht auf die Förderung angerechnet wird.
Die Antragsfrist
Um eine zeitnahe Hilfe zu gewährleisten, werden den antragstellenden Unternehmen Abschlagszahlungen ausgezahlt. Seit 11. Dezember 2020 können diese bis zu 50.000 Euro betragen. Die Novemberhilfe kann noch bis 31. Januar 2021, die Dezemberhilfe bis 31. März 2021 beantragt werden.
Die Wirtschaftsförderung des Landkreises Gießen informiert in ihrem Newsletter über die aktuellen Förderprogramme für Unternehmen und Selbstständige. Derzeit wird der Newsletter an über 400 Unternehmen und Selbstständige verschickt. Um den Newsletter zu abonnieren, genügt eine E-Mail an wirtschaft@lkgi.de Ansprechpartner ist Martin Wavrouschek. Er ist erreichbar unter der Telefonnummer 0641 9390-1767 oder der E-Mail: wirtschaft@lkgi.de