Wetterau vor Erleichterungen
„Der Wetteraukreis ist nach wie vor aktuell der Landkreis in Hessen mit der niedrigsten Inzidenz. Damit könnten wir bei gleichbleibender Entwicklung in der kommenden Woche einer der ersten Landkreise in Hessen sein, für die die Bundes-Notbremse nicht mehr gilt“. Das meldete Landrat Jan Weckler am Donnerstag, 6. Mai 2021.Corona-Inzidenz sinkt auf 81
Binnen eines Tages kamen im Wetteraukreis 72 neue Corona-Infektionen in die Statistik des Gesundheitsamtes. Gemeldet wurden sie aus Altenstadt (1), Bad Nauheim (3), Bad Vilbel (11), Büdingen (8), Butzbach (4), Echzell (1), Florstadt (3), Friedberg (11), Gedern (2), Glauburg (5), Karben (1), Limeshain (3), Münzenberg (1), Nidda (2), Ober Mörlen (1), Ortenberg (3), Reichelsheim (1) und Wöllstadt (1). Zehn Neuinfektionen konnten noch nicht einer Kommune zugeordnet werden.
Infektionen, die für den Schulbetrieb relevant sind, gab es bei drei Personen an drei Schulen: Fritz Erler Schule Wöllstadt, Regenbogenschule Bad Vilbel und Schrenzerschule Butzbach. Für die jeweiligen Lerngruppen wurde Quarantäne verfügt.
In stationärer Behandlung aufgrund der Corona-Infektion befinden sich aktuell 44 Menschen (50). 17 Personen (18) werden intensivmedizinisch behandelt. In Quarantäne sitzen 636 Menschen, die Kontakte zu Infizierten hatten.
Bisher starben im Kreis 540 Menschen mit Covid
Seit Mittwoch wurde ein weiterer Todesfall gemeldet. Eine 90-jährige Frau ist im Zusammenhang mit der Infektion verstorben. Die Zahl der seit Beginn der Pandemie verstorbenen Menschen liegt bei 540.
Im Impfzentrum Büdingen und durch die mobilen Impfteams wurden bis einschließlich 5. Mai 86 211 Impfungen durchgeführt. Davon 66 253 Erst- und 19 958 Zweitimpfungen. Hinzu kommen die Impfungen in Hausarztpraxen, die den Impfstoff über Apotheken beziehen und der Wetteraukreis daher keine Erkenntnisse über diese Zahlen hat.
Der erste Mai war der Tag mit der bisher größten Zahl an Impfungen. An diesem Tag wurden 2 343 Impfungen im Impfzentrum und durch mobile Teams verabreicht. Diese Schlagzahl würde man gerne weiter umsetzen, allerdings fehle dazu der Impfstoff, meldet die Pressestelle der Kreisverwaltung.
Ab 10. Mai könnte die Notbremse sich lockern
Schon drei Werktage lang liegt der Wetteraukreis am 6. Mai unter der Inzidenz von 100 Infektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen. Aktuell steht sie bei 81. Sobald die Inzidenz von 100 fünf Tage hintereinander unterschritten wird, gelten die Regelungen nach Infektionsschutzgesetz automatisch ab dem übernächsten Tag nicht mehr.
Sollte die Inzidenz auch in den kommenden Tagen unter 100 bleiben, so könnte der kommende Samstag (8. Mai, der fünfte Werktag in Folge mit einer Inzidenz von unter 100 sein. Ab dem übernächsten Tag, so gibt es das Gesetz vor, also ab Montag, 10. Mai, würden dann die Beschränkungen der Bundes-Notbremse im Wetteraukreis außer Kraft gesetzt. Entscheidend dafür sind die Veröffentlichungen auf den Internet-Seiten des Hessischen Sozialministeriums (https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/in-diesen-kreisen-und-staedten-greift-die-bundes-notbremse).
Dafür würden dann wieder die entsprechenden hessischen Landesregelungen gelten, also die Corona-Kontakt und Betriebsbeschränkungsverordnung sowie die Einrichtungsschutzverordnung. Wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind, würden zum Beispiel auch die Ausgangsbeschränkungen zwischen 22 Uhr abends und 5 Uhr morgens entfallen, private Treffen von zwei Haushalten wären wieder möglich. Ob und welche weiteren Lockerungen möglich würden – beispielsweise eine Außengastronomie unter Auflagen – ist noch unklar. Darüber will die Landesregierung in der kommenden Woche beraten.
Vorgezogene Zweitimpfung wird verweigert
Aufgrund einer Vielzahl von Anfragen macht das Gesundheitsamt darauf aufmerksam, dass Zweitimpfungen nicht vorgezogen werden. Viele Anrufer wünschen ein solches Vorziehen, um schneller in den Genuss eines vollen Impfschutzes zu kommen. Denn Bund und Land geben den Impfzentren vor, die von den Herstellern genannten maximalen Impfintervalle einzuhalten.
Danach beträgt beim Impfstoff Biontech der Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung sechs Wochen. Bei Moderna beträgt der Abstand ebenfalls sechs Wochen. Bei AstraZeneca beträgt der Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung sogar 12 Wochen.
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