BIBER IST GESCHÜTZT

Damm des Tieres beschädigt

Der Damm des Bibers in der Josoller Aue bei Reiskirchen-Hattenrod (Kreis Gießen) wurde beschädigt. Jemand hat Äste aus dem Damm gezogen, so dass der Wasserstand nun niedriger ist als vom Biber beabsichtigt.

Dezernent: „Dies ist eine Straftat“

„Kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat“, urteilt Christian Zuckermann, Umwelt- und Naturschutzdezernent im Landkreis Gießen, „der Biber ist in Deutschland besonders und streng geschützt. Dies regeln sowohl das Bundesnaturschutzgesetz als auch die europäische Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie.“

Wie die Presseabteilung des Landkreises Gießen weiter berichtet, hatte im Frühjahr die Untere Naturschutzbehörde (UNB) gestattet, Nebendämme des „Josoller“-Bibers entfernen zu dürfen, weil diese zu Problemen führten. UNB, Stadt Grünberg, Gemeinde Reiskirchen und das   hessische Bibermanagement aus Vertretern der oberen Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums Gießen und dem Landesbetrieb Hessen Forst waren sich einig, dass eine Entfernung der Nebendämme die Lage entspannen könnte.

Auch am Hauptdamm wurde manipuliert

Die Nebendämme durften dank dieser Ausnahmegenehmigung also abgetragen werden, was Anfang April auch erledigt wurde. Der Wasserstand ist in der Folge gesunken und die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen sind nun wieder trocken und weitestgehend nutzbar.

Da nun aber den Behörden gemeldet wurde, dass auch an dem Hauptdamm, der in Zusammenhang mit der Biberburg steht, manipuliert wurde, trafen sich die zuständigen Stellen nun wieder vor Ort. Bibermanager des Regierungspräsidiums und Hessen Forst haben gemeinsam mit der unteren Naturschutzbehörde die Situation vor Ort bewertet.

Funktionalität des Dammes nicht beeinträchtigt

Der Wasserstand hinter dem Hauptdamm war dabei niedriger als zuvor. Jedoch ist die Funktionalität des Dammes weiterhin gegeben und es konnten Spuren entdeckt werden, die darauf hinweisen, dass der Biber weiterhin dort aktiv ist. Eine relevante Beeinträchtigung des geschützten Tiers kann somit vorübergehend ausgeschlossen werden.

„Wir werden aber die Situation weiter beobachten und mit den zuständigen Behörden im Austausch bleiben“, kündigt Katharina Habenicht, Leiterin der UNB beim Landkreis, an. Denn durch die Gesetzeslage ist es verboten, Biber in ihrem Lebensraum zu behindern. Auch Biber-Bauten dürfen nicht beschädigt oder zerstört werden.

Lösungen müssen gemeinsam bewältigt werden

Weiterhin sind alle Beteiligten darum bemüht, die Situation langfristig zu beruhigen. Auch Kreis-Umwelt-Dezernent Christian Zuckermann hofft auf Besänftigung im Umgang mit dem Biber.

Er sagt: „Wir müssen damit leben, dass der Biber sich an der Jossoller wohlfühlt und sollten froh darüber sein. Auch in den nächsten Jahren wird uns das Tier vor Aufgaben stellen, die wir gemeinsam lösen müssen. Daher werden wir ständig im Gespräch bleiben und versuchen, gute Lösungen zu finden.“

Titelbild: Der europäischer Biber “Castor fiber“ am Kieferbach, Kiefersfelden. (Foto: Wikipedia, Rufus46)

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