Wohngeld

Gute Nachricht für Geringverdiener

Mit dem Beginn des Jahres 2020 gibt es deutliche Verbesserungen beim Wohngeld. Künftig können auch bestimmte Haushalte Wohngeld beziehen, die bisher keinen Anspruch darauf hatten. Außerdem wurde die Höhe des Wohngelds insgesamt angehoben, erläutert Kreis-Sozialdezernent Hans-Peter Stock in einer Pressemeldung des Landratsamtes Gießen. „Zum Jahreswechsel wurden Einkommensgrenzen, Freibeträge und Mietobergrenzen erhöht“, berichtet er.

Antrag bis 31.1. stellen

Durch die Reform sollen bundesweit rund 660.000 Haushalte Wohngeld in Anspruch nehmen können. Wichtig für Haushalte, die bisher keinen Anspruch hatten: Möglichst noch bis zum 31. Januar einen  Antrag stellen. „Wer seine Wohngeldberechtigung prüfen lassen möchte, sollte dies unbedingt beachten, um kein Wohngeld für den laufenden Monat zu verschenken“, erklärt Stock.

Die Wohngeldbehörde des Landkreises Gießen weist daraufhin, dass Haushalte mit Kindern, die Wohngeld beziehen, auch Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes in Anspruch nehmen können. In diesem Falle ist der Fachdienst Soziales und Senioren Ansprechpartner. Außerdem ist es möglich, dass sich Ansprüche auf Kinderzuschläge ergeben, die durch die Familienkasse geprüft werden.

Durch die Wohngelderhöhung sind bundesweit rund 180.000 Haushalte erstmals oder erneut wohngeldberechtigt. Anspruch auf Wohngeld haben Menschen mit geringem Einkommen. Mieter können unter bestimmten Voraussetzungen ebenso Wohngeld erhalten wie Eigentümer von Wohnraum. Ausgenommen sind Empfänger von Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung – in diesen Fällen sind die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt.

Regional ist beispielsweise die Wohngeldbehörde des Landkreises Gießen für die Gewährung zuständig. Weitere Informationen finden sich im Internet unter lkgi.de/gesundheit-und-soziales/soziales/wohngeld. Erreichbar ist die Wohngeldbehörde per E-Mail an wohngeld@lkgi.de oder per Telefon 0641 9390-0.

Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket gibt es ebenfalls auf der Internetseite des Landkreises unter lkgi.de/gesundheit-und-soziales/soziales/bildung-und-teilhabe.

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