Kampf um die Windkraft
Die Anliegerkommunen wollen die Zahl der Windkraftanlagen auf dem Winterstein mit ihrem gemeinsamen Bebauungsplan „Natur- und Erholungsgebiet Winterstein“ auf drei beschränken. Windkraftbefürworter sprechen von einer Verhinderungsplanung, die letztlich dem Waldsterben auf dem Winterstein Vorschub leiste.Sie halten mindestens zehn Windräder für problemlos möglich.Verhinderungsplanung
Der Winterstein ist als eines der windstärksten Gebiete in Südhessen sowohl in der Landes- wie auch in der Regionalplanung als Vorranggebiet für Windenergieanlagen vorgesehen. Die Anliegerkommunen Friedberg, Rosbach, Wehrheim und Ober-Mörlen wollen nun mit ihrem Bebauungsplan die Zahl der Windräder auf drei beschränken, die Nabenhöhe auf 145 Meter festlegen und die Laufzeit auf 30 Jahre einengen.
Das Friedberger Bürgerbündnis „Wir“ sieht in dem Bebauungsplan eine „Verhinderungsplanung“. „Querstellen Friedberg“ erklärt: „Der Bebauungsplan verfolgt nicht das Ziel, die Möglichkeiten einer kohlendioxidfreien Energiegewinnung auf dem Winterstein durch Windenergieanlagen auszuschöpfen, sondern ihren Bau zu beschränken, zu erschweren oder gleich ganz zu verhindern.“ Querstellen wurde 2010 in Friedberg gegründet und setzt sich für den Ausstieg aus der Atom- und Kohlekraft und für den vollständigen Umstieg auf erneuerbare Energien ein.
„Wir“ und „Querstellen“ weisen auf den katastrophalen zustand des Waldes auf dem Winterstein hin. „Die Schädigung des Waldes durch den fortschreitenden Klimawandel hat hier sichtbar zu katastrophalen Auswirkungen geführt. Dürre- und Hitzeschäden an Bäumen und Böden, ein flächenhaftes Absterben der Fichten, ein sichtbares Absinken der Bodenfeuchtigkeit und des Grundwasserspiegels mit dem Trockenfallen zahlreicher Quellen, Schäden durch Abgase und Luftschadtsoffe“, listet „Wir“ auf. Und „Querstellen“ stellt fest: „Die klimabedingte Zerstörung weiter Waldbereiche in diesem Gebiet lässt die Errichtung eines Windparks sogar ohne große Rodungen zu.“
Zehn Windräder problemlos möglich
„Wir“ fordert die Ausweisung von mindestens neun bis zwölf Sondergebieten für Windenergieanlagen und die Aufhebung aller Einschränkungen hinsichtlich Größe, Leistungsstärke und Nutzungsdauer. Die Begrenzung der Nutzungsdauer auf maximal 30 Jahre zeuge davon, „dass es den beiteiligtgen Städten und Gemeinden nicht um einer Förderung regenerative Energieerzeugng als Teil der Energiewende und als wichtige Maßnahme zum Klimaschutz gehe. Als ob nach 30 Jahren kein Klimaschutz mehr nötig sei“, sagt Horst Weitzel von „Wir“
Die Begrenzung der Nabenhöhe auf 145 Meter sei willkürlich , beklagt „Querstellen“ und vermutet, dass diese Einschränkung lediglich dazu dient, den Standort unattraktiv zu machen. Viele heute gebaute Windenergieanlagen würden diese Nabenhöhe überschreiten. Durch höhere Anlagen lasse sich der Energieertrag steigern oder die Anzahl der Anlagen bei gleichbleibendem Energieertrag verringern. Höhere Anlagen würden außerdem die Gefahr für Vögel verringern.
Zehn Windenergieanlagen seien auf dem Winterstein möglich, ohne andere Nutzungen zu beeinträchtigen, meint „Querstellen“. Energiegewinnung, Naturschutz und Freizeitnutzung ließen sich im Windvorranggebiet auf dem Winterstein problemlos verbinden.