Vogelgrippe

Habicht in der Wetterau infiziert

habichtDie Vogelgrippe hat die Wetterau erreicht. Bei einem Habicht, der am 29. November im Reichelsheimer Ortsteil Weckesheim gefunden worden war, ist das Virus vom Typ H5N8 festgestellt worden. Die Krankheit ist hoch ansteckend. (Foto: Thermos/Wikipedia)

Sperrbezirk um den Fundort

Die Veterinärbehörde des Wetteraukreises hat zwei Restriktionsgebiete eingerichtet: Um den Fundort des Vogels an einem Sportplatz in Weckesheim wurde ein Sperrbezirk mit einem Radius von einem Kilometer festgelegt. Der einzige, in diesem Sperrbezirk liegende Geflügelbetrieb mit etwa 30 Tieren wird nun amtstierärztlich untersucht. Und um den Sperrbezirk herum wurde ein Beobachtungsgebiet eingerichtet. Weckesheim grenzt an das Bingenheimer Ried, ein ausgedehntes Rast- und Brutgebiete von Wildvögeln.

Dem Beobachtungsgebiet gehören an: Die Stadt Reichelsheim mit allen Stadtteilen. Die Ortsteile Gettenau und Bingenheim der Gemeinde Echzell. Die Stadtteile Staden (teilweise), Ober-Florstadt (teilweise), Nieder-Florstadt (teilweise) und Leidhecken der Stadt Florstadt. Die Stadtteile Ossenheim (teilweise), Bauernheim und Dorheim (teilweise) der Stadt Friedberg. Der Ortsteil Melbach der Gemeinde Wölfersheim.

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Der Sperrbezirk ist der rote Kreis, das Restriktionsgebiet ist blau umrandet.

Geflügehlhalter in der Pflicht

Im Beobachtungsgebiet liegen 137 bekannte Geflügelhaltungen, teilt das Hessische Umweltministerium ein einer Pressemitteilung mit. Für die Dauer von 15 Tagen nach Festlegung des Beobachtungsgebiets dürfen gehaltene Vögel aus dem Beobachtungsgebiet nicht verbracht werden. Ausnahmen von diesem Verbot können durch das Veterinäramt des Wetteraukreises auf Antrag genehmigt werden. Im Sperrbezirk und im Beobachtungsgebiet ist die Jagd auf Federwild untersagt. Hunde und Katzen dürfen in beiden Restriktionszonen nicht frei laufen.

Geflügelhalter stehen weiterhin landesweit in der Pflicht zur Aufstallung ihrer Geflügelbestände. Alle örtlichen Veterinärbehörden und die sie unterstützenden Gemeinden sind aufgefordert, die Umsetzung der Stallpflicht sicher zu stellen. Zudem gelten strengere Biosicherheitsmaßnahmen, auch für Geflügelbestände mit weniger als 1.000 Tieren. Geflügelausstellungen und -märkte sind landesweit untersagt. „Um die Ausbreitung des Virus zu kontrollieren ist die Einhaltung aller behördlichen Vorgaben von größter Bedeutung“, so das Umweltministerium in seiner Pressemitteilung.

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