Ukraine-Flüchtlinge

Anspruch auf Grundsicherung

Geflüchtete aus der Ukraine haben ab Juni 2022 Anspruch auf Grundsicherung (Arbeitslosengeld II). Hintergrund ist eine Gesetzesänderung des Bundes. Damit haben Geflüchtete aus der Ukraine keinen Anspruch mehr auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sondern erhalten Geld nach dem Sozialgesetzbuch II.

Zuständig für die Bearbeitung und Auszahlung ist dann nicht mehr der Fachdienst Migration des Landkreises, sondern das Jobcenter in der Lahnstraße in Gießen, erläutert die Pressestelle  des  Landkreises. 

Antrag erfolgt beim Jobcenter

In jedem Fall müssen Betroffene einen Antrag beim Jobcenter stellen. Dies gilt für alle Menschen aus der Ukraine – sowohl für diejenigen, die neu im Landkreis ankommen als auch für alle, die schon seit längerer Zeit im Landkreis leben und hier bereits Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Alle wichtigen Informationen rund um die Antragstellung hat das Jobcenter Gießen zusammengefasst unter jobcenter-giessen.de/ukraine Die Auszahlung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz endet am 31. August 2022.

Auszahlung ist sichergestellt

Der Fachdienst Migration des Landkreises Gießen schickt in den kommenden Tagen per Post Informationen an alle rund 2700 ukrainischen Staatsangehörigen im Landkreis Gießen, die bisher Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

Niemand muss befürchten, dass durch die Veränderung ab Juni eine Zahlung zum Lebensunterhalt ausfällt, wenn nicht sofort zum Stichtag ein Antrag gestellt worden ist. Auf jeden Fall ist sichergestellt, dass Geld ausgezahlt wird. Gibt es zeitliche Überschneidungen der verschiedenen Leistungen, erstatten die Kostenträger später die Beträge untereinander.

Eine wichtige Ausnahme

Wichtige Ausnahme: Menschen aus der Ukraine, die vor 1955 geboren sind und derzeit schon im Landkreis Gießen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, brauchen sich nicht beim Jobcenter zu melden. Weil sie ohnehin im Rentenalter sind, haben sie Anspruch auf Leistungen aus einem anderen Bereich des Sozialgesetzbuches – hier liegt die Bearbeitung beim Fachdienst Soziales und Senioren des Landkreises. Diese Personen werden gesondert angeschrieben und informiert. Vorher ist nichts zu tun.

Für Fragen – auch auf Ukrainisch und Russisch – ist die Ukraine-Hotline des Landkreises Gießen zu erreichen, Telefon (0641) 9390-3590 (montags bis freitags von 8 bis 14 Uhr), E-Mail: ukraine-hilfe@lkgi.de

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