FDP fragt nach wegen Friedberg
Auf Anordnung der Straßenverkehrsbehörde des Wetteraukreises muss die Stadt Friedberg (Hessen) alle Tempo-30-Bereiche in der Innenstadt aufheben oder zeitlich einzuschränken. Der Wetterauer FDP-Landtagsabgeordnete Jörg-Uwe Hahn macht nun zusammen mit seinem fachlich zuständigen Fraktionskollegen Stefan Naas den Tempo-30-Ärger in Friedberg per Kleiner Anfrage zum Thema im Landtag. Nun müsse sich Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) mit dem Thema befassen, schreibt Hahn in einer Pressemitteilung. Generell Tempo 30 in den Orten halten Hahn und Nass aber für falsch.Tarek Al-Wazir (Grüne) soll Stellung nehmen
Die Stadt Friedberg hatte die Einführung der Tempo-30-Zonen laut Hahn mit einem hohen Wechselverkehr zwischen Fußgängern und Kraftfahrzeugverkehren, den Schulwegen und gelegentlich auftretenden Tempoüberschreitungen durch Fahrzeuge in den betroffenen Gebieten begründet. Hahn und Naas wollen nun von Verkehrsminister Tarek Al-Wazir wissen, wie die Landesregierung die Einführung eines Tempolimits in den betroffenen Friedberger Straßen einschätzt und wie sie die Idee der Stadt Friedberg einschätzt, aufgrund zu schnell fahrender Kraftfahrzeugführer die Höchstgeschwindigkeit in den betroffenen innerstädtischen Gebieten von 50 auf 30 Stundenkilometer zu reduzieren. Zudem wollen die FDP-Politiker wissen, wie die Landesregierung eine allgemeine und landesweite Tempo-30-Reduzierung in innerörtlichen Gebieten bewertet und inwiefern der Landesregierung Erkenntnisse vorliegen, wonach sich nach innerörtlichen Temporeduzierungen die Unfallzahlen, insbesondere mit Schwerverletzen und Toten, reduzieren. Sie fragen auch, ob dem Land Erkenntnisse vorliegen, wonach sich Lärm und Luftschadstoffe durch ein Tempo-30-Limit reduzieren könnten. Hahn und Naas wollen vom Verkehrsminister mit Parteibuch der Grünen auch wissen, ob die Landesregierung die Notwendigkeit sieht, „Kommunen wie der Kreisstadt Friedberg durch Veränderungen von Normen im Hessenrecht Handlungsgrundlagen hinsichtlich der Reduzierung von innerörtlichen Tempolimits zu schaffen“.
Dass Kommunen keinen eigenen Handlungsspielraum haben, um Tempolimits anzuordnen, sei für sie unverständlich, erklären die beiden FDP-Politiker. „Die Kommunen wissen in der Regel am besten, wo Temporeduzierungen notwendig sind. Innerörtliche Tempolimits, die der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger dienen, dürfen seitens der Aufsichtsbehörde keine Steine in den Weg gelegt werden. Insbesondere an Schulen, Kindergärten oder Seniorenheimen darf die Einrichtung von Tempo-30-Zonen für Kommunen nicht zum Spießrutenlauf werden“, so Hahn und Naas.
Hahn und Naas sind allerdings nicht grundsätzlich für Tempo 30 in den Orten. „Eine Gängelung des Autofahrers durch ein generelles innerörtliches Tempolimit ohne konkreten Mehrwert lehnen wir Freie Demokraten hingegen strikt ab, es schießt über das Ziel hinaus. Auch die Einführung von Tempolimits, um auf das Fehlverhalten von einigen Fahrzeugführern zu reagieren, die Tempolimits missachten, halten wir für falsch. Anstatt dessen sollten an Gefahrenschwerpunkten regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden“, erklären sie.