Kreis beschließt Details
Der Landkreis Gießen erlässt zum Schutz vor der Ausbreitung des Coronavirus die 35. Allgemeinverfügung und bestimmt darin hoch frequentierte öffentliche Orte im Gießener Stadtgebiet, an denen zum Jahreswechsel kein Feuerwerk abgebrannt werden darf.
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Vorsicht nicht nur vor illegalen Böllern
Ein gemütliches und ausgedehntes Essen mit vielen Freunden, herzliche Umarmungen verbunden mit guten Wünschen für das neue Jahr, große Treffen und Feuerwerk auf zentralen Plätzen: Was sonst an Silvester üblich ist, muss dieses Mal ausfallen. „Corona macht auch an Silvester einen Strich durch die Rechnung“, unterstreicht der Gießener Regierungspräsident Christoph Ullrich.
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Sprengstoffexperten sind unterwegs
Bundesweit gilt ein Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper. Der Gießener Regierungspräsidenten (RP) Christoph Ullrich apelliert, die Vorschriften zu beachten. Ein gemütliches und ausgedehntes Essen mit vielen Freunden, herzliche Umarmungen verbunden mit guten Wünschen für das neue Jahr, große Treffen und Feuerwerk auf zentralen Plätzen: Was sonst an Silvester üblich ist, muss dieses Mal ausfallen. „Wir alle sollten besonnen bleiben und uns an die Regeln halten – auch und gerade an Silvester. Umso schneller bekommen wir die Situation hoffentlich in den Griff“, mahnt Ullrich.
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Internetzeitung für Rhein-Main und Mittelhessen