Stadt Gießen

Rathausbesuch nur mit 3G-Nachweis

Für alle Besucher der Stadtverwaltung Gießen (Berliner Platz) gilt ab 1. Februar 2022 die 3G-Regel: Wer zu einem Termin ins Rathaus am Berliner Platz oder eine der Außenstellen der Verwaltung kommt, muss am Eingang seinen Impf- bzw. Genesenenstatus nachweisen oder ein aktuelles Zertifikat über ein negatives Testergebnis vorweisen.

Diese Zugangskontrolle wird in allen Liegenschaften und Außenstellen der Stadtverwaltung umgesetzt, teilt die Pressestelle der Stadt Gießen mit.  

OB begründet den Schritt

Oberbürgermeister Frank Tilo Becher begründet diesen Schritt mit dem wichtigen Schutz vor Infektionen: „Wir sollten gerade in dieser Zeit der hohen Inzidenzen auch in Gießen darauf achten, uns und andere möglichst umfassend zu schützen. Dazu kann 3G ein Baustein sein. Alle Mitarbeiter/innen in der Verwaltung ihrerseits haben schon lange die 3G-Nachweispflicht. Die 3G-Regel für Besucher/innen ist daher nur folgerichtig und gelebte Solidarität: Jeder und jede schützt sich und andere dadurch – auch wenn es in Omikron-Zeiten keine absolute Sicherheit gibt.“

Welche Tests akzeptiert werden

Für einen negativen Testnachweis können Besucher/innen in direkter Nähe einen Termin zum Test im Rathaus oder auch im Kino buchen: unter testzentrum-drk.de. Aber auch Testnachweise anderer Teststellen werden akzeptiert. Dabei dürfen Antigen-Schnelltests nicht länger als 24 Stunden zurückliegen, PCR-Tests dürfen nicht älter als 48 Stunden sein.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert