Unser Wasser

Belastetes Grundwasser in Oberursel

In Oberursegrundwasser2l ist das Grundwasser mit leichtflüchtigen halogenisierten Kohlenwasserstoffen (LHKW) belastet. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (Bund) Hochtaunuskreis ist entsetzt über den Umgang mit den Altlastenverdachtsflächen, die vermutlich die Quelle der Grundwasserverschmutzung sind, und fordert ein Grundwassermessstellenkataster, um die Bürger zu schützen.

Gutachten: großflächige Kontamination

Leichtflüchtige halogenisierte Kohlenwasserstoffe sind Grundlage der PVC-Produktion und sie sind in Lösungsmitteln enthalten. Einige gelten als krebserregend. Neue Grundwasseruntersuchungen des Büros HG von Dr. Lenz bestätigen laut Bund die großflächige Kontamination des Grundwassers im Oberurseler Stadtgebiet. Demnach seinen „einige LHKW-Seen“ im Grundwasser der Stadt zu vermuten.

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Die grünen Linien zeigen die LHKW-Ströme unter Oberursel. Nr. 5 bezeichnet die Ecke Hohemarkstraße/Im Portugall. (Grafik: Dr. Lenz)

Bereits im Jahr 2005 war der Stadt Oberursel und dem Regierungspräsidium in Darmstadt bekannt, dass auf dem Grundstück „Im Portugall 1“ erhöhte LHKW-Werte in der Baugrube des damaligen Neubaus gefunden worden waren, teilt der Bund mit. Historische Recherchen des damals zuständigen Büros hätten Hinweise auf die dort früher ansässige Firma Dr. Büscher & Gaussmann (erster Standort, historische Adresse „Portugal
3“ oder „Hohemarkstraße 25a“, vermutlich das gleiche Grundstück), ergeben. Diese Firma, deren Rechtsnachfolgerin heute nicht mehr zu ermitteln sei, zog später in die Eppsteiner Straße 13 um und habe dort gravierend Boden und Grundwasser kontaminiert, die Anlass eines großen Sanierungsversuchs sind. Der Bund kritisiert die dort angewendete Sanierungsmethode als unsicher für den Menschen und als nicht effizient und gründlich genug. Zahlreiche  Erkrankungen von Anwohnern stehen aus Sicht des Bund in direktem Zusammenhang mit der Altlast. Obwohl 2005 die Kontamination des Grundstücks „Im Portugall 1“ mit LHKW trotz
möglicher vorheriger Sanierung amtlich dokumentiert wurde, sei das Grundstück bebaut worden. Erst in jüngster Zeit habe das Regierungspräsidium das Grundstück „Im Portugall 3“ als „historisch unbelastet“ erklärt. „Der Altlastenverdacht für den ersten Standort ,Im Portugall‘ ist nach Auskunft
des RPAUWI (Regierungspräsidium) zwischenzeitlich aufgehoben,
ohne dass dort Untersuchungen durchgeführt worden wären“, zitiert der Bund das Gutachten von Dr. Lenz. Das sei
inakzeptabel und können nicht hingenommen werden, so die Umweltschützer.

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Im Portugall/Hohemarkstraße. (Google Earth)
Gefährlichstes Problem der Stadt

Neben den zusätzlich erkannten Kontaminationsquellen Im Portugall/Hohemarkstraße seien nun weitere Stellen im Stadtgebiet gesichert als gravierend kontaminiert anzusehen. Dazu gehörten Bereiche in der oberen und unteren Feldbergstraße. Als besonders skandalös empfindet der Bund, dass die Stadt Oberursel bis zum
heutigen Tage kein Grundwassermessstellenkataster geführt hat. Deswegenhabe Dr. Lenz vergeblich nach den vor vielen Jahren für erhebliche Steuergelder gebohrten Brunnen gesucht (sogar mit Metalldetektoren, wie er im Gutachten berichte) – ohne Erfolg. Einige Grundwassermessstellen seien zugeschüttet und
überbaut worden. Besonders gravierend seien die Zustände im Bereich des Bostik-Geländes in der Nähe der dortigen Kita.

Die Altlasten sind aus Sicht des Bund das gravierendste und gefährlichste Problem von Oberursel. Die Menschen müssten endlich wirksam geschützt werden. Ein kompetentes und umfassendes Altlastenmonitoring für die 500 Altlastenverdachtsflächen müsse erstellt werden. Der Bund stimmt nicht mit Dr. Lenz überein, dass lediglich das Beobachten und
Abwarten, ob natürliche Kräfte den Boden reinigen, (sog. MNA – Monitored Natural Attenuation) hier zielführend sind. Im Einzugsbereich dieser gravierenden Altlastenstandorte leben zu viele Menschen, sie müssten wirksam und rasch vor den Giftstoffen geschützt werden, fordern die Umweltschützer.

Der Bund fragt:
– Warum hat das Regierungspräsidium Darmstadt die Bebauung der Grundstücke Hohemarkstr. 24a-d/Im Portugall 1 zugelassen?                 – Waren dem RP die hohen Messwerte der Baugrube nicht bekannt? – Werden Raumluftproben genommen, um die Belastung der Atemluft in bewohnten Räumen und in Büros über den kontaminierten und angrenzenden Flächen der Hohemarkstr. 24a-d/Im Portugall 1 und in den nördlicher gelegenen
Verdachtsflächen zu überwachen?
– Wann wird die Stadt die stromabwärts über den LHKW-Strömen lebenden Menschen informieren?                                                                               – Wann wird die Stadt dort in ausgewählten Natursteinkellern
mit Lehmboden vorsorglich Messungen vornehmen?
– Wann wird die Stadt alle stromabwärts der schwersten Kontaminationen in  Oberursel gelegenen privaten Grundwasserbrunnen untersuchen und deren Nutzung vorsorglich verbieten?
– Gibt es ausreichende Kontrollmessungen der sanierten Altlastengrundstücke, um evtuell aufsteigende Gifte aus unsanierten tieferen Schichten oder Grundwasserströmen rechtzeitig erkennen zu können?

Das Gutachen über die Grundwasserbelastung in Oberursel steht hier: bund-hochtaunus

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