Kreisverwaltung

3G-Nachweis erforderlich

Nach den Weihnachtsfeiertagen (ab 27. Dezember 2012) gilt für Kunden der Kreisverwaltung Gießen die so genannte 3G-Regel. Wer zu seinem Termin bei der Behörde erscheint, muss seinen Impf- oder Genesenenstatus nachweisen oder ein aktuelles, negatives Schnelltestergebnis vorweisen.

Diese Vorsichtsmaßnahme wird in allen Liegenschaften und Außenstellen der Kreisverwaltung umgesetzt – zunächst probeweise bis Ende Januar 2022, teilt die Pressestelle des Landkreises mit.

Schnelltest vor Ort möglich

Die meisten Ämter und Abteilungen der Kreisverwaltung sind in der ehemaligen Rivers-Kaserne an der Automeile in Gießen untergebracht. Vor Ort am Riversplatz kann künftig ein Schnelltest durchgeführt werden. Denn um auch nicht geimpften und nicht genesenen Kund:innen den Zugang zur Kreisverwaltung zu ermöglichen, hat dort ein Testzentrum seinen Betrieb aufgenommen.

Angebot des DRK

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) bietet im Auftrag des Landkreises einen täglichen Schnelltest-Service von 8 bis 16 Uhr an.

Einen Termin kann man vorab über das Buchungsportal des DRK vereinbaren: testzentrum-drk.de.

In diesem Testzentrum können sich auch jene Personen auf eine Covid-19-Infektion testen lassen, die den Test als Zugangsberechtigung nicht bräuchten, aber trotzdem vorsorgen möchten. Auch für Besucher:innen der Autohäuser, Werkstätten und Betriebe an der Automeile könnte dies interessant sein. Oder auch für Bewohner der nahegelegenen Wohngebiete – schließlich hat das Testzentrum auch samstags und sonntags geöffnet.

Bitte Termin mit Verwaltung ausmachen

Zudem müssen Kund:innen der Kreisverwaltung auch weiterhin mit der jeweiligen Abteilung einen individuellen Termin für die gewünschte Dienstleistung vereinbaren. Die Buchungsmöglichkeiten sind über die Website lkgi.de einzusehen oder telefonisch zu erfragen: 0641 9390-0.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert