Kirchenasyl

Leben im Hausarrest

Von Klaus Nissen

Eine hochschwangere Frau aus Äthiopien lebt seit einem Vierteljahr im früheren Kindergarten der Evangelischen Kirchengemeinde Friedberg. Ihr droht die Abschiebung nach Polen – obwohl sie dort nie war. Die Landeskirche hat oft mit solchen Fällen von Kirchenasyl zu tun, berichteten ihre Vertreter vor Ort.

Kirchenasyl als letzter Ausweg

Etwa 30 Geflüchte leben momentan im Schutz der Evangelischen Landeskirchen in Hessen. Mehr als 60 Menschen haben die evangelischen Landeskirchen seit Jahresbeginn schon Kirchenasyl gewährt. Genauer: 19 Familien mit 33 Erwachsenen und neun Kindern in Hessen-Nassau und 14 Familien mit ebenfalls 33 Erwachsenen und neun Kindern in Kurhessen-Waldeck. „Wir haben täglich mehrere Anfragen von Schutz-Suchenden“, sagt Andreas Lipsch, Leiter der Abteilung Flucht, Interkulturelle Arbeit und Migration in der Diakonie Hessen. Nur nach sorgfältiger Prüfung nehme man die Menschen in den Schutz der Kirchengemeinden. Und nur dann, wenn sich der Staat um die humanitären Härtefälle nicht kümmert.

Am Beispiel der hochschwangeren Heran M. (links) beschreiben Susanne Domnick (rechts), Erika Lipowitz und Andreas Lipsch von der Evangelischen Kirche, warum das Kirchenasyl íhrer Überzeugung nach immer noch notwendig ist. Foto: Nissen

So ein Fall ist Heran M.. Die junge Frau von der in Äthiopien verfolgten Volksgruppe der Oromo kam 2018 mit einem Visum für Polen per Flugzeug nach Deutschland. Hier beantragte sie Asyl und kam in die Erstaufnahmeeinrichtung nach Gießen. Danach lernte die 29-jährige bei einem Treffen in der Oromo-Gemeinde in Frankfurt deren Vorsteher kennen. Beide verliebten sich. Heran D. wurde schwanger. Das gemeinsame Mädchen soll am 10. Oktober 2019 zur Welt kommen. Der Vater würde die junge Frau gerne heiraten – aber sie hat nicht die nötigen Papiere. Der 32-Jährige Jared D. stammt ebenfalls aus der Oromo-Region, ist aber schon beinahe zehn Jahre in Deutschland. Er spricht fließend Deutsch, hat eine Arbeit und steht kurz vor der Einbürgerung. In Frankfurt hat er eine Wohnung, die auch für seine kleine Familie ausreicht.

Trotzdem betreibt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Abschiebung der hochschwangeren, an Schwangerschaftsdiabetes erkrankten Frau. Sie soll nach den Dublin-Regeln nach Polen abgeschoben werden, wo offenbar ihr Visum ausgestellt wurde. Heran D. kennt da aber niemanden und war noch nie dort. Wenn sie abgeschoben wird, könnte Jared D. die Geburt seiner Tochter nicht miterleben. Und Jared D. müsste ein langwieriges Verfahren zur Familienzusammenführung in Gang setzen, schildert Andreas Lipsch die Lage.

Obwohl er eine Wohnung in Frankfurt hat, bleibt Jared D. mit seiner Verlobten Heran M. im Kirchenasyl in Frankfurt. Er schläft auf einem Campingbett in einem früheren Gruppenraum der evangelischen Kita. Im Oktober 2019 kommt das gemeinsame Kind zur Welt. Wenn es hier geboren wird, bekommt das Mädchen die deutsche Staatsbürgerschaft. Wenn dem BAMF die Abschiebung der Mutter nach Polen gelingt, wird das Baby eine äthiopische Staatsangehörigkeit haben. Und die Familie wird nicht zusammen leben können. Foto: Nissen

So kam die junge Frau vor einem Vierteljahr in die Obhut der evangelischen Kirchengemeinde von Friedberg-Fauerbach, auf halbem Weg zwischen Gießen und Frankfurt. Man habe schon einmal Geflüchtete aufgenommen, berichtet die Gemeindevorsteherin Erika Lipowitz. Anfangs sei aus der Gemeinde Widerstand zu spüren gewesen. Doch inzwischen stehe man zum Kirchenasyl: „Wenn jemand in Not ist, schlagen wir die Tür nicht zu. Wir gewähren ihm Schutz.“ Und weil es in Fauerbach keine passenden Räume gibt, lebt Heran M. seit einem Vierteljahr in einem ehemaligen Gruppenraum der früheren evangelischen Kita in Friedberg. Dort kümmert sich ihr Lebensgefährte um sie. Nur für den Arztbesuch verlässt sie das Haus, sagt die Stadtkirchen-Pfarrerin Susanne Domnick. Das Kirchenasyl sei für die Schutzbefohlenden hart.. Noch schwerer hat es eine andere Frau im Friedberger  Kirchenasyl. Sie ist seit 14 Monaten im „Hausarrest“, berichtet die Pfarrerin. Die Kirche müsse alle Kosten für Lebensmittel und medizinische Behandlung übernehmen, der Staat zahle nichts. Das erste Kirchenasyl gewährten die Friedberger 2014 einer fünfköpfigen somalischen Familie, die nach Ablehnung ihres Asylantrages obdachlos war. Inzwischen habe sie einen gesicherten Aufenthaltsstatus.

Der Mutter droht die Abschiebung nach Polen

Die beste Lösung wäre für die junge Familie, wenn das Kind in Deutschland zur Welt kommt. Weil der Vater die Vaterschaft anerkennt und eine Niederlassungserlaubnis besitzt, hat das Mädchen dann die deutsche Staatsbürgerschaft. Und der Staat kann die Mutter nicht abschieben, weil eine Familie nicht ohne zwingenden Grund auseinandergerissen werden darf.

Für solche Kirchenasyl-Fälle gibt es laut Andreas Lipsch seit 2015 eine Vereinbarung mit dem BAMF. Die Kirche schreibt die Besonderheiten des jeweiligen Falles in einem Dossier genau auf. Bis zum Sommer 2018 erkannte das BAMF in 30 bis 60 Prozent der Fälle einen Härtefall an und trat selbst in das Asylverfahren ein, berichtet Lipsch. So mussten die Menschen nicht mehr Angst vor sofortiger Abschiebung haben. Doch seit Juli 2018 werde nahezu kein Fall mehr anerkannt. Parallel dazu verlängerte das BAMF die die Überstellungsfrist, in der ein Geflohener nach dem Dublin-Verfahren abgeschoben werden kann, von sechs auf 18 Monate. „Da geht es nur noch um Zuständigkeiten und nicht um die Würde der Menschen“ findet Pfarrerin Domnick. Im Fall von Heran D. besteht das BAMF auf die Abschiebung nach Polen, weil es keine Bindung zwischen dem Vater Jared D. und seiner Tochter geben könne. Die Tochter sei ja noch nicht geboren, so die Behörde im amtlichen Schreiben. Die ablehnenden Begründungen für solche Fälle kämen inzwischen oft innerhalb von 24 Stunden und bestünden aus Textbausteinen, berichtet Andreas Lipsch von der Diakonie.

Die Geschichte von Heran M. und Jared D. wird voraussichtlich gut ausgehen. Wenn ihre Tochter im Kirchasyl geboren wird, ist sie Deutsche, und die Eltern haben das Recht, bei ihr zu bleiben. Sie wollen heiraten, sobald die Mutter gültige Papiere bekommen hat. Im Kirchasyl ist sie noch, weil die Ausländerbehörde ihr trotz des sechs Wochen vor dem Geburtstermin einsetzenden Mutterschutzes bislang keine  Duldung bescheinigt hat.

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