Hunde weiterhin anleinen
In großen Teilen Hessens kann die Aufstallungspflicht für Geflügel im Zuge der Vogelpest aufgehoben werden. Das Hessische Umweltministerium hat dies – bis auf zwei Risikogebiete – auch für den Landkreis Gießen empfohlen. „Wir müssen aber leider vorerst bei der Stallpflicht für den gesamten Landkreis bleiben“, sagt der zuständige Dezernent Hans-Peter Stock. Grund ist ein Verdacht auf Wildvogelgeflügelpest. (Foto von Graureiher: Hans Hillewaert/Wikipedia)
Toter Silberreiher
Ein toter Silberreiher, der im Lückenbach in der Nähe der Grube Fernie auf der Grenze zwischen Gießen und Linden-Großen-Linden gefunden worden ist, wurde im Hessischen Landeslabor positiv auf H5 getestet. Damit liegt der Verdacht auf Geflügelpest vor. Das endgültige Ergebnis des Referenzlabors (Friedrich-Löffler-Instituts) auf der Insel Riems wird bis Dienstag, 14. Februar 2017 erwartet. Der Landkreis Gießen empfiehlt dringend, Hunde im Gebiet zwischen dem Gießener Stadtteil Lützellinden und dem Lindener Stadtteil Großen-Linden anzuleinen und Katzen nicht mehr frei herumlaufen zu lassen.
Geflügelhalter ungeduldig
„Ich habe vollständiges Verständnis für die Hobby- und gewerblichen Geflügelhalter, dass sie mit Ungeduld auf die Verfügung des Landkreises warten, die die Aufstallungspflicht aufhebt“, so Hans-Peter Stock. „Die Tiere sollen ja jetzt raus.“ Der Dezernent für Gesundheit sowie Veterinär- und Verbraucherwesen weiß, wovon er spricht. Er züchtet selbst – früher Kaninchen, heute Tauben – und weiß um die viele investierte Zeit. Stock: „In dem aktuellen Bestand der Züchter steckt ja teilweise jahrzehntelange Arbeit.“ Umso sensibler müsse nun mit einer Freigabe der Stallpflicht umgegangen werden. Gleichzeitig sieht er auch die Bedürfnisse der gewerblichen Geflügelzüchter.
Der Dezernent fasst die Entwicklung zusammen: „Wir sehen keine andere Möglichkeit als die Beibehaltung, warten jetzt das Ergebnis ab und entscheiden dann, wie es weitergeht.“ Diese Vorsichtsmaßnahme sei vor allem als verantwortungsvolles Handeln gegenüber den Geflügelhaltern zu verstehen. „Sollte der Wildvogel durch das Referenzlabor positiv getestet werden, müssen wir leider die Aufstallungspflicht aufrechterhalten.“ Konkret heißt das: Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse sind im Landkreis Gießen in geschlossenen Ställen oder in Schutzvorrichtungen zu halten. Diese müssen nach oben gesichert und insgesamt so beschaffen sein, dass Wildvögel nicht eindringen können. Wenn Volieren für die Haltung genutzt werden sollen, darf kein noch so kleiner Vogel von außen eindringen können und die Abdeckung nach oben muss wasserdicht sein und etwas über die seitlichen Begrenzungen hinausragen.
Einschleppung der Geflügelpest verhindern
„Zurzeit besteht nur durch die Aufstallung des Geflügels im Landkreis Gießen die Chance, die Einschleppung der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände zu verhindern“, unterstreicht Dr. Stefanie Graff, Sachgebietsleiterin Tierseuchenbekämpfung des Landkreises. Das Geflügelpestvirus überlebt lange Zeit im Vogelkot. Damit nichts in die Bestände eingetragen wird, müssen für die Ställe und Schutzvorrichtungen separate Schuhe und Schutzkleidung zur Verfügung stehen. Futter und Tränkewasser müssen auch bei der Lagerung wildvogelsicher sein, wird in der Pressemitteilung des Landkreises Gießen erläutert.
Ob es sich bei dem aktuellen Verdachtsfall um eine H5N5- oder H5N8-Infektion handelt, steht noch nicht fest. Beide Erreger sind zwar für Vögel hochgradig tödlich, Ansteckungen von Menschen sind bisher allerdings noch nie gemeldet worden. Es wird, wie bereits erwähnt, dringend empfohlen, Hunde im Gebiet zwischen Lützellinden und Großen-Linden anzuleinen und Katzen nicht mehr frei herumlaufen zu lassen.
Fragen zu der Aufstallungspflicht beantwortet der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz unter Telefon 0641 9390-6200 oder per E-Mail an poststelle.avv@lkgi.de.